VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 21, 329 - Beamtinnenwitwer  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. - I.
1. Nach §§ 125, 126 des Hamburgischen Beamtengesetzes ( ...
2. Der Witwer einer Bundesbeamtin wurde erstmals durch § 132 ...
II.
1. Im Ausgangsverfahren macht der Witwer einer 1957 verstorbenen  ...
2. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat sein Verfahren ausgesetzt u ...
III.
1. Der Bundesminister des Innern hat lediglich zur Frage der Verf ...
2. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg geht zunächst ...
3. Auch der Bayerische Ministerpräsident hält die Vorla ...
B. - I.
1. Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht, daß es der Klage ...
2. Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts setzt allerdings  ...
3. Auch aus § 78 BRRG ergeben sich keine Bedenken gegen die  ...
4. Schließlich kann auch nicht beanstandet werden, daß ...
5. Die Vorlegungsfrage bedarf jedoch unter einem anderen Gesichts ...
II.
1. Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts besteht die beanstand ...
2. Diese vom Gesetzgeber ersichtlich gewollte Ungleichheit verst& ...
a) Die gesetzliche Differenzierung könnte allerdings dann ve ...
b) Ist aber danach die in der Regel vom Dienstherrn selbst zu gew ...
c) Ausschlaggebend allein ist die Amtsstellung der Beamtin, die h ...
3. An der besonderen Zweckbestimmung und Grundlage der beamtenrec ...
4. Die einschränkende Regelung der beamtenrechtlichen Witwer ...
5. Aus alldem folgt: ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).