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Informationen zum Dokument  BVerfGE 30, 336 - Jugendgefährdende Schriften  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Das Gesetz betrifft Schriften und -- diesen gleichgestellt --  ...
2. Ausnahmen von dieser Grundsatzregelung, wonach jugendgefä ...
3. Zuwiderhandlungen gegen die §§ 3 bis 6 werden durch  ...
II.
III.
1. Bei den Zeitschriften "Sonnenfreunde" und "Helios" handle es s ...
2. Auch von der Gültigkeit des § 4 Abs. 1 Nr. 3 hä ...
IV.
V.
B.
1. Für die Entscheidung des Amtsgerichtes ist nach dem Vorla ...
2. Für die Vorlage des Landgerichts 1 BvL 3/62 gilt dasselbe ...
C.
I.
1. Diese Vorschriften schränken das Recht auf freie Äu& ...
2. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 3 ist ei ...
a) Das verfassungsrechtlich bedeutsame Interesse an einer ungest& ...
b) Hiernach bedarf es keiner näheren Darlegung, daß de ...
c) Der Gesetzgeber darf die in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Grun ...
3. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 3 ist au ...
II.
1. Es kann auf sich beruhen, ob die durch § 6 Abs. 1 angespr ...
2. Der Gesetzgeber darf in die Freiheit der Berufsausübung g ...
III.
D.
I.
1. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt zwei verschiedene, aber i ...
a) § 6 Abs. 2 erfaßt nicht schlechthin sämtliche  ...
b) Daß mit der Werbung für die Freikörperkultur z ...
2. Die Vorschrift entspricht nicht den Voraussetzungen, unter den ...
a) Es kann dahingestellt bleiben, ob sie ein allgemeines Gesetz i ...
b) Jedoch reicht die Feststellung, daß die Vorschrift eine  ...
c) § 6 Abs. 2 unterwirft Schriften, die durch Bild für  ...
II.
1. Da § 6 Abs. 2 GjS gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verst&oum ...
2. Aus den gleichen Gründen, aus denen sich der Verstoß ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: A. Tschentscher, Marcel Schröer
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