VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 38, 312 - Tierarzt im Strafverfahren  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. – I.
1. § 53 Abs. 1 Nr. 3 der Strafprozeßordnung in der Fas ...
2. Die Beschwerdeführerin ist Fachtierärztin für L ...
II.
1. Die Versagung des Zeugnisverweigerungsrechts für diesen B ...
2. Die Vorenthaltung des Zeugnisverweigerungsrechts verstoß ...
3. Der Ausschluß vom Zeugnisverweigerungsrecht verletze die ...
4. Schließlich verstoße der Zeugniszwang auch gegen d ...
III.
1. Für die Bundesregierung hat sich der Bundesminister der J ...
2. Die Justizminister der Länder Baden-Württemberg und  ...
a) Der Justizminister Baden-Württembergs trägt zusä ...
b) Der Justizminister von Rheinland-Pfalz wendet sich des weitere ...
B.
I.
1. Bei der Verhängung und Bestätigung der Ordnungsstraf ...
2. Demgemäß ist zu prüfen, ob § 53 Abs. 1 Nr ...
II.
1. Der Zeugniszwang, dem der Tierarzt im Strafverfahren, insbeson ...
a) Grundrechte Dritter werden durch die gesetzliche Zeugnispflich ...
b) Der gesetzliche Zeugniszwang verstößt auch nicht ge ...
2. Es verletzt ferner nicht Art. 3 Abs. 1 GG, daß der Geset ...
3. Schließlich verstößt die Bestimmung, die den  ...
III.
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).