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Informationen zum Dokument  BVerfGE 39, 210 - Mühlenstrukturgesetz  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
II.
III.
1. Die Anfechtungsklagen hält es noch nicht für entsche ...
2. Nach Meinung des Gerichts greift die Vermahlungsbeschränk ...
IV.
1. Obwohl während der Geltung des Mühlengesetzes durch  ...
2. Die Vermahlungsbegrenzung stelle -- auch für neu zu erric ...
V.
1. In einem von der Bundesregierung vorgelegten, von der Müh ...
2. Die Mühlenstelle hat unter Vorlage von neuem statistische ...
VI.
1. Das Bundesverwaltungsgericht hält die Vermahlungsbegrenzu ...
2. Nach Ansicht des Ministeriums für Ernährung, Landwir ...
VII.
1. Das in der Plafondierung enthaltene ausdrückliche Verbot  ...
2. Die Vermahlungsregelung greife in den Besitzstand der Müh ...
B.
1. Das Verwaltungsgericht hat § 8 Abs. 4 MStG in Verbindung  ...
2. Die aus § 8 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Abs. ...
C. -- I.
1. Berufsausübungsregelungen sind grundsätzlich zul&aum ...
2. Bei der in diesem Rahmen zulässigen Nachprüfung hat  ...
3. Die Vermahlungsbeschränkung erscheint auch als geeignetes ...
4. Bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere der in Rede s ...
II.
1. Die Vermahlungsregelung verstößt auch nicht gegen d ...
2. Ebensowenig wird die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verletzt ...

Bearbeitung, zuletzt am 16.04.2024, durch: A. Tschentscher, Marcel Schröer
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