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Informationen zum Dokument  BVerfGE 39, 334 - Extremistenbeschluß  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
III.
IV.
1. Auf die vorgelegte Frage komme es bei seiner Entscheidung an.  ...
2. Die angegriffene Regelung sei mit dem Grundgesetz unvereinbar: ...
V.
1. Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein hat s ...
2. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich nur kurz zur Verf ...
3. Der Niedersächsische Minister des Innern hält die mi ...
4. Der Bremische Senator für Rechtspflege und Strafvollzug h ...
5. Für die Bundesregierung haben der Bundesminister des Inne ...
VI.
B.
1. Das Ausgangsverfahren hat sich nicht erledigt. Zwar ist der Kl ...
2. Das vorlegende Gericht hat ausführlich dargelegt, aus wel ...
3. Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist allein die Frage d ...
C.
I.
1. Die Geschichte des deutschen Beamtentums seit dem Ende des 18. ...
2. Es ist hier nicht abschließend zu entscheiden, was sich  ...
3. Die hergebrachte Treuepflicht des Beamten erhält unter de ...
4. Aus der dargelegten verfassungsrechtlichen Lage folgt zwingend ...
5. Aus der dargelegten verfassungsrechtlich geforderten Treuepfli ...
6. Wenn also nur für jeden Einzelfall entschieden werden kan ...
7. a) Die dargestellte, aus Art. 33 Abs. 5 GG sich ergebende Rech ...
b) Wie der Vollständigkeit halber zu bemerken ist, schulden  ...
c) Für den Vorbereitungsdienst, gleichgültig, ob er im  ...
II.
1. Art. 21 Abs. 2 GG behält die Entscheidung über die V ...
2. Daraus hat das Bundesverfassungsgericht folgenden Schluß ...
3. Während demnach die Argumentation, die auf die Freiheit d ...
III.
1. Im Vordergrund steht hier das Grundrecht der Meinungsfreiheit  ...
a) Das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Treuepflicht der  ...
b) Nach dem Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland gilt: ...
2. Entsprechendes gilt nicht nur für das Grundrecht des Art. ...
3. Nach Art. 3 Abs. 3 GG darf niemand u.a. "wegen seiner politisc ...
4. Nach der feststehenden Rechtsprechung des Gerichts ist der Beg ...
a) Allerdings erfährt Art. 12 GG sowohl hinsichtlich der dar ...
b) Das Erfordernis für die Zulassung zum öffentlichen D ...
IV.
1. Der Staat ist prinzipiell frei, ob und wie er den Vorbereitung ...
2. Der juristische Vorbereitungsdienst ist nicht nur für Anw ...
1. Ich begründe die Pflicht des Beamten, Gewähr fü ...
2. Unter C I 4 ist dargelegt, daß das bloße Haben ein ...
3. Ich stimme dem, was unter C IV 1, 2 der Entscheidung zur Recht ...
I.
1. In der Begründung des Beschlusses wird zutreffend dargele ...
2. Im Anschluß an die Darlegungen über Treuepflicht un ...
II.
1. Die Mehrheit ist der Meinung, daß Art. 21 GG die Entsche ...
a) Art. 21 GG ist objektives Verfassungsrecht. Selbst wenn diese  ...
b) Gerade wenn das sog. Parteienprivileg in erster Linie die Part ...
2. Steht damit fest, daß man auch den Bereich des Beamtenre ...
3. Art. 21 Abs. 2 GG hat die Zuständigkeit, durch eine Entsc ...
4. Der hier vertretenen Meinung kann man auch nicht entgegenhalte ...
5. Für die Mehrheitsmeinung kann man nicht anführen, da ...
6. Schließlich können Folgerungen für die heutige ...
III.
I.
1. Wer Beamter oder Richter werden will, muß - unbeschadet  ...
2. Hingegen erlaubt das Grundrecht der freien Berufswahl grunds&a ...
a) Im Vorbereitungsdienst, der nach der derzeitigen Rechtslage im ...
b) Deshalb drängt bei der Entscheidung über die Zulassu ...
c) Hingegen kann Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG nicht bewirken, da&szli ...
d) Bei diesem Ergebnis hätte es nahe gelegen, § 9 Abs.  ...
II.
III.
1. Wenn es - und dies ist auch die Ansicht der Mehrheit - zutriff ...
2. Ich halte im übrigen fest: Dem den Abschnitt C I 7c des B ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher, Johannes Rux
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