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Informationen zum Dokument  BVerfGE 48, 300 - Ehrengerichte  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Bundesrechtsanwaltsordnung trifft über die Errichtung ...
2. Die Vorschriften über das Ehrengericht gelten für de ...
3. Nach § 150 Abs. 1 BRAO kann gegen einen Rechtsanwalt durc ...
II.
1. Der Beschwerdeführer, seit dem Jahre 1966 Rechtsanwalt in ...
2. Mit Beschluß vom 14. Januar 1976 verhängte dasselbe ...
a) Der Beschwerdeführer habe im Jahre 1971 im Rahmen seiner  ...
b) In einem anderen Fall habe der Beschwerdeführer den schwe ...
c) Schließlich habe er in einem weiteren Fall mit zumindest ...
3. Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers ä ...
4. Nachdem gegen den Beschwerdeführer das ehrengerichtliche  ...
III.
1. Die Ehrengerichte seien keine Gerichte im Sinne des Art. 92 GG ...
a) Auch wenn man § 94 Abs. 2 BRAO entsprechend der Entscheid ...
b) § 5 der Geschäftsordnung für das Ehrengericht d ...
2. Die Regelung in § 159 Abs. 3 Satz 3 BRAO, wonach in F&aum ...
3. Wenn das Ehrengericht in seinem Beschluß vom 14. Januar  ...
IV.
1. Der Bundesminister der Justiz:  ...
a) Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entsch ...
b) Die Bestimmungen über die Ehrengerichte stünden auch ...
c) Gegen die Ehrengerichte für Rechtsanwälte bestü ...
2. Der Hessische Ministerpräsident:  ...
a) Es könne dahinstehen, ob die Ehrengerichte den Anforderun ...
b) Hiervon abgesehen seien die verfassungsrechtlichen Bedenken de ...
c) Die Regelung des § 159 BRAO verstoße nicht gegen di ...
d) Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung sei hier al ...
3. Der Deutsche Anwaltverein:  ...
a) Daß die Ehrengerichte ausschließlich mit ehrenamtl ...
b) § 5 der Geschäftsordnung für das Ehrengericht d ...
c) § 159 Abs. 3 Satz 3 BRAO sei mit Art. 19 Abs. 4 GG verein ...
d) Zwar könne die Weigerung, ein vorläufiges Vertretung ...
V.
VI.
B.
I.
II.
C.
I.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtlichen Vo ...
a) Art. 92 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 GG fordert, da&szl ...
b) Art. 20 Abs. 2 GG verlangt, daß die Gerichte organisator ...
c) Es muß gewährleistet sein, daß die Richter ni ...
d) Die Gerichte müssen neutral sein; das setzt voraus, da&sz ...
2. Wie das Bundesverfassungsgericht weiter entschieden hat, sind  ...
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom  ...
aa) Art. 92 GG fordert nicht, daß jeder gerichtliche Spruch ...
bb) Schon nach der Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878 (RGBl. S ...
cc) Die Ehrengerichte für Rechtsanwälte sind mithin der ...
dd) Die verfassungsrechtlich gebotene Bindung der Ehrengerichte a ...
ee) Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers vermag die ...
ff) Unter diesen Umständen könnten im Blick auf die Bes ...
gg) Daß die Entscheidungen des Ehrengerichts für Recht ...
b) Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Ehrengerichte be ...
aa) Die den Mitgliedern des Ehrengerichts während derDauer i ...
bb) An der Eigenständigkeit der Ehrengerichte gegenüber ...
c) Schließlich wird auch die Neutralität der Ehrengeri ...
3. Nach alledem genügen die Ehrengerichte für Rechtsanw ...
4. Der Beschwerdeführer kann danach nicht mit Erfolg geltend ...
II.
1. Der Beschluß des Ehrengerichts vom 11. Juni 1977 lä ...
2. Etwaige Mängel in der Organisation des Ehrengerichts f&uu ...

Bearbeitung, zuletzt am 30.12.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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