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Informationen zum Dokument  BVerfGE 50, 142 - Unterhaltspflichtverletzung  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. § 170b StGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Janu ...
2. Bei der Auslegung dieser Vorschrift traten für bestimmte  ...
II.
1. Der Vorlage liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Angeklag ...
2. In dem gegen sie eingeleiteten Strafverfahren wegen Verletzung ...
III.
1. Den verfassungsrechtlichen Bedenken des vorlegenden Amtsgerich ...
2. In den übrigen Stellungnahmen wird § 170b StGB durch ...
a) Der Bundesminister der Justiz geht davon aus, daß durch  ...
b) Der Bayerische Ministerpräsident ist ebenfalls der Auffas ...
c) Während der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf sein ...
d) Die Stellungnahmen des Bayerischen Obersten Landesgerichts und ...
B.
C.
I.
1. a) Die Auslegung des § 170b StGB bei Eingreifen der ö ...
b) § 170b StGB dient - wie bereits eingangs erwähnt - i ...
2. Das Eingreifen der öffentlichen Hand, insbesondere die He ...
3. Bei der Anwendung der unter 1b) aufgestellten Grundsätze  ...
a) Das Jugendamt greift zwar ein, um eine drohende Verwahrlosung  ...
b) Das Jugendamt veranlaßt die Heimunterbringung eines Kind ...
4. Diese Auslegung des § 170b StGB steht mit den in der Ents ...
II.
1. Die Auslegung des § 170b StGB ergibt hiernach, daß  ...
2. Auch die Möglichkeit solcher oder ähnlicher Fäl ...
a) Nach Art.. 3 Abs. 1 GG ist der Gesetzgeber zwar gehalten, Glei ...
b) Die Normierung des zusätzlichen Tatbestandsmerkmals der d ...
3. Auch wenn es Sachverhalte geben mag, in welchen - bei etwa gle ...
a) Art. 103 Abs. 2 GG fordert für das Strafrecht bestimmt um ...
b) § 170b StGB darf ferner nicht isoliert gesehen werden, so ...
c) Schließlich ist zu bedenken, daß es keine "Gleichh ...

Bearbeitung, zuletzt am 17.04.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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