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Informationen zum Dokument  BVerfGE 52, 303 - Krankenhausleistungen  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Durch das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Grund ...
2. Das Landesgesetz zur Reform des Krankenhauswesens in Rheinland ...
3. § 9 KRG ist am 1. Oktober 1973, die §§ 18 bis 2 ...
II.
1. Die Beschwerdeführer sind beamtete leitende Ärzte an ...
a) Die Beschwerdeführer zu 1) bis 4) wurden vor 1967 in das  ...
b) Die Beschwerdeführer zu 5) bis 11) wurden ebenfalls vor d ...
c) Den Beschwerdeführern zu 5) und 8) wurden in den angef&uu ...
2. Die Beschwerdeführer halten § 18 Abs. 4 Satz 2 und & ...
a) Sie seien von den angegriffenen Vorschriften selbst, unmittelb ...
b) § 18 Abs. 4 Satz 2 und § 20 Abs. 1 Satz 3 KRG versag ...
c) Die Entkoppelung der zur Liquidation berechtigenden Behandlung ...
d) Die Abführungspflicht sei zudem mit Art. 33 Abs. 5 GG unv ...
e) § 20 Abs. 1 Satz 3 KRG enthalte ferner eine nach Art. 12  ...
f) Soweit § 20 Abs. 2 Satz 1 KRG die Honorare aus der kassen ...
g) Die Beschwerdeführer zu 5) und 8) wenden sich zusätz ...
3. Zur Unterstützung ihrer Verfassungsbeschwerden haben die  ...
III.
1. Der Landtag Rheinland-Pfalz hält die Verfassungsbeschwerd ...
2. Für die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat das Ministeri ...
3. Nach Auffassung der Bundesärztekammer entspricht die &uum ...
4. Der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e ...
5. Auch der Marburger Bund, Verband der angestellten und beamtete ...
6. Der Verband der Ärzte Deutschlands (Hartmannbund) e. V. s ...
7. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, Bundesverband der Kranke ...
8. Für die Bundesregierung hat der Bundesminister für A ...
IV.
B.
1. Die Verfassungsbeschwerden sind zulässig, soweit sie sich ...
a) Die Beschwerdeführer sind durch diese von ihnen angegriff ...
b) Die Beschwerdeführer rügen, in ihren Grundrechten au ...
c) Die Verfassungsbeschwerden sind innerhalb der in § 93 Abs ...
2. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu 5) bis  ...
C.
I.
II.
1. Die Regelung verstößt nicht gegen Art. 33 Abs. 5 GG ...
a) Mit der Anerkennung dieses hergebrachten Grundsatzes ist jedoc ...
b) Schließlich sind auch keine anderen hergebrachten Grunds ...
aa) Soweit die Einnahmen aus stationärer Behandlung in den B ...
bb) Soweit die Einnahmen der beamteten Krankenhausärzte als  ...
2. a) Neben der Sonderregelung für den öffentlichen Die ...
b) Aber auch aus Art. 3 Abs. 1 GG sind Bedenken gegen § 20 K ...
III.
1. Art. 33 Abs. 5 GG ist nicht verletzt. ...
2. Dieser Feststellung steht auch § 6 Satz 5 BPflV nicht ent ...
3. Weitere Grundrechte und Verfassungsgrundsätze, deren Verl ...
IV.
1. Ein Eingriff in die Rechte dieser beiden Beschwerdeführer ...
2. Ein solcher Schutz ergibt sich jedoch auch nicht aus der Verfa ...
a) Die den beiden Beschwerdeführern neben ihrer Berufung in  ...
b) Auch das Gebot gleichwertiger Beschäftigung -- falls man  ...
c) Der Landesgesetzgeber hat sich bei der Neuordnung der Rechtsst ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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