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Informationen zum Dokument  BVerfGE 58, 257 - Schulentlassung  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Der 1961 geborene Beschwerdeführer besuchte seit Beginn d ...
2. Hiergegen legte der Beschwerdeführer Widerspruch ein. Bei ...
3. Mit seiner verwaltungsgerichtlichen Klage machte der Beschwerd ...
II.
III.
B.
C.
I.
II.
1. Die Entscheidung des Gymnasiums über die Nichtversetzung  ...
2. Die einschlägigen Bestimmungen dieser Rechtsvorschriften  ...
a) Schulverwaltungsgesetz: ...
b) Versetzungsverordnung: ...
III.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang in vier Entschei ...
2. Bei den vielfältigen Bemühungen um eine Konkretisier ...
3. Soweit die Gefahren einer zu weit gehenden Verrechtlichung ode ...
IV.
1. Sowohl der leistungsbedingte Schulausschluß als auch die ...
a) Bei Abwägung aller Gesichtspunkte wird man jedenfalls f&u ...
b) Anders ist die bloße Nichtversetzung des Schülers i ...
c) Beide schulischen Maßnahmen sind somit grundrechtsreleva ...
2. Der Umfang des parlamentarischen Regelungsvorbehalts bestimmt  ...
V.
1. Der zwangsweise Ausschluß aus einer Schule - zumal wenn  ...
2. a) Die Nichtversetzung des Schülers in die nächste K ...
b) Ist es danach verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da&sz ...
VI.
1. Prüft man nach diesen Maßstäben die angegriffe ...
2. Hingegen ist die Ermächtigung zum Erlaß von Versetz ...
VII.
1. Die Notwendigkeit solcher Übergangsfristen hat das Bundes ...
2. Geht man von diesen Grundsätzen aus, so ist hier die konk ...
3. Im Zeitpunkt der beanstandeten Entlassung des Beschwerdefü ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher, Sven Broichhagen
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