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Informationen zum Dokument  BVerfGE 61, 149 - Amtshaftung  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Das Staatshaftungsgesetz vom 26. Juni 1981 (BGBl. I S. 553) -- ...
2. a) Das Staatshaftungsgesetz hat sich eines Rechtsbereiches ang ...
b) Das als unbefriedigend empfundene Nebeneinander schwer üb ...
c) Die Bundesregierung betraute im Jahre 1970 eine unabhängi ...
d) Zu Beginn der 9. Wahlperiode wurde aus der Mitte des Bundestag ...
II.
1. a) Zu Unrecht habe der Bund die Regelungsbefugnis für das ...
aa) Bei der Bestimmung des Umfangs der Gebiete, auf die sich nach ...
bb) Die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für das Staatshaftu ...
cc) Soweit das Staatshaftungsgesetz Haftungsinstitute neu eingef& ...
b) Die für das Staatshaftungsgesetz erforderliche umfassende ...
2. Das Staatshaftungsgesetz habe zudem nicht ohne Zustimmung des  ...
a) Die Vorschriften über den Rückgriff öffentliche ...
b) Es liege überdies nahe, in der Regelung der Folgenbeseiti ...
III.
1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der antragstellenden Landes ...
2. Der Deutsche Bundestag und der Bundesminister der Justiz, der  ...
a) Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Sachgebiet  ...
aa) Zwar habe das Bürgerliche Gesetzbuch nur die persön ...
bb) Wegen der nach Sachbereichen geordneten Kompetenzzuweisungen  ...
b) Das Staatshaftungsgesetz habe der Zustimmung des Bundesrates n ...
aa) In § 11 StHG sei "Näheres" im Sinne des Art. 104a A ...
bb) Die in § 3 StHG geregelte Folgenbeseitigung gehöre  ...
IV.
B.
C. -- I.
1. Art. 34 GG verleiht weder dem Bund noch den Ländern Geset ...
2. Ein Gesetzgebungsrecht des Bundes für das Staatshaftungsg ...
a) Die Grenzen der Gesetzgebungsmaterie "bürgerliches Recht" ...
b) Die im Staatshaftungsgesetz geregelte Haftung des Staates oder ...
aa) Der Reichsgesetzgeber ging unter der Geltung der Verfassung v ...
(1) Diese Auffassung hat sich insbesondere bei der Schaffung des  ...
(a) Die Haftung des Staates für hoheitliche rechtswidrige Sc ...
(b) Auch nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs wur ...
(c) Die Staatspraxis des Reiches unter der Geltung der Verfassung ...
(2) Die Einwendungen von Bundestag und Bundesregierung vermö ...
(a) Schon angesichts dessen, daß der Gesetzgeber des Bü ...
(b) § 12 der zugleich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch i ...
(c) Für die kompetenzrechtliche Lage ist es ohne Bedeutung,  ...
(d) Vergeblich stützen sich Bundestag und Bundesregierung zu ...
(e) Als unergiebig aus kompetenzrechtlicher Sicht erweisen sich & ...
bb) Die Weimarer Verfassung bewirkte durch ihren Art. 7 Nr. 1 kei ...
(1) Art. 131 WRV bestimmte, daß die Verantwortlichkeit grun ...
(2) Die materielle Aussage des Art. 131 WRV und die formale Befug ...
(a) Der Sinngehalt des Art. 131 WRV wurde schon früh von der ...
(b) Die Annahme jedoch, mit diesem Inhalt habe Art. 131 WRV die " ...
(c) Zwar liegt nahe, daß Art. 131 WRV über die verfass ...
(d) Der Hinweis darauf, Art. 131 WRV habe die Herstellung der Rec ...
(e) Die rechtspraktischen Auswirkungen des Normverbunds von Art.  ...
cc) Die Zeit zwischen 1933 und 1945 hat Traditionsbildendes f&uum ...
dd) Art. 74 Nr. 1 GG umschließt ebensowenig wie Art. 7 Nr.  ...
(1) Art. 131 WRV findet seine Entsprechung in Art. 34 GG, der in  ...
(2) Bundestag und Bundesregierung gehen im übrigen zu Unrech ...
(3) Das Grundgesetz ist daher Erbe einer eigentümlichen komp ...
3. Auf andere Kompetenzvorschriften des Grundgesetzes kann der Bu ...
a) Für die im Staatshaftungsgesetz getroffene Regelung finde ...
b) Eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes findet sich auch nicht i ...
4. Die Zuständigkeit der Länder, Staatshaftung zu regel ...
a) Soweit der Bund befugt ist, die Haftung für seine eigenen ...
b) Die Beamtenhaftung nach bürgerlichem Recht und die unmitt ...
5. Die kompetenzrechtliche Lage, wie sie sich nach alledem darste ...
II.
1. a) Tragender Gedanke der Reform des Staatshaftungsrechts war - ...
b) Das Staatshaftungsgesetz läßt sich ferner nicht in  ...
2. Die Nichtigkeit seiner zentralen Haftungsregelung erfaßt ...
III.
D.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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