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Informationen zum Dokument  BVerfGE 67, 299 - Laternengarage  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. a) Das Hamburgische Wegegesetz (HWG) hat die Wegenutzung in se ...
b) Mit dem Erlaß des HWG löste der hamburgische Landes ...
2. a) Das regelmäßige Einstellen eines Kraftfahrzeugs  ...
b) Zugleich mit dem HWG verabschiedete die Hamburgische Bürg ...
3. a) Über das Parken von Fahrzeugen bestimmte § 6 Abs. ...
b) §§ 15, 16 StVO, zuletzt geändert durch die Vero ...
4. a) Durch das Gesetz vom 6. April 1980 (BGBl. I S. 413) erhielt ...
b) Dementsprechend wurde durch die Verordnung vom 21. Juli 1980 ( ...
II.
1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist Inhaberin eines O ...
2. Die hiergegen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene  ...
a) Die angefochtene Verfügung sei hinreichend bestimmt. Das  ...
b) Mit diesem Inhalt verstoße die Vorschrift nicht gegen Bu ...
c) Dem Bundesverwaltungsgericht, das auch das langfristige Abstel ...
3. Mit ihrer Sprungrevision machte die Klägerin geltend, &se ...
4. Das Bundesverwaltungsgericht hat aufgrund mündlicher Verh ...
a) Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift s ...
b) Durch den Erlaß der fraglichen Teilvorschrift des § ...
c) Eine verfassungskonforme Auslegung der zur Prüfung gestel ...
III.
1. Der Bundesminister für Verkehr hält § 16 Abs. 2 ...
2. Die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg h&aum ...
3. Der Bundesgerichtshof hat mitgeteilt, daß er das Grundge ...
B.
C.
I.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrmals zur Bedeutun ...
a) Straßenverkehr und Straßenverkehrsrecht in diesem  ...
b) Die Abgrenzung zwischen den beiden Bereichen erfolgt nach den  ...
c) Im Bereich der öffentlichen Straßen, die nicht dem  ...
2. Nicht abschließend geklärt ist in der verfassungsge ...
a) Der Wortlaut und die systematische Stellung des Art. 74 Nr. 22 ...
aa) Schon seit langem wird im Recht der öffentlichen Stra&sz ...
bb) Erstmals die Reichsverfassung von 1871 (RV 1871) brachte auf  ...
cc) Art. 7 Nr. 19 der Weimarer Reichsverfassung verlieh dem Reich ...
dd) § 21 g Abs. 1 KfzVO in der Fassung der Verordnung vom 28 ...
ee) Demgegenüber umschrieb Nr. II 5 der -- nach damals herrs ...
ff) Nachdem das Wegerecht sowohl in der Weimarer Republik als auc ...
b) aa) Im Parlamentarischen Rat bestand von Anfang an Einigkeit d ...
bb) Die Entstehungsgeschichte läßt mithin den Schlu&sz ...
cc) Allerdings ist dem Bund in Art. 74 Nr. 22 GG die konkurrieren ...
c) Art. 74 Nr. 22 GG läßt eine Zuordnung des Abstellen ...
d) Bei dieser verfassungsrechtlichen Lage fallen die Fragen, die  ...
3. Die Unterscheidung des Gemeingebrauchs von seiner Ausübun ...
II.
1. Ob das Bundesrecht eine Frage "erschöpfend regelt", ist a ...
a) aa) Das Hamburgische Wegegesetz ist am 29. März 1961 vera ...
bb) An der damit bereits bei Verabschiedung und Inkrafttreten des ...
b) Von der Befugnis zur umfassenden Regelung des Parkens hat der  ...
aa) Dabei enthielten § 16 StVO a. F. und zunächst auch  ...
bb) Die "Umsetzung" der erwähnten Änderung des Stra&szl ...
2. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit der b ...
a) Das Bedürfnis für die erschöpfende bundesrechtl ...
b) Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung über das ...
aa) Dies gilt zum einen für die Nachteile, die den Teilnehme ...
bb) Das Vorstehende gilt entsprechend auch für die Auswirkun ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher, Markus Lang
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