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Informationen zum Dokument  BVerfGE 83, 60 - Ausländerwahlrecht II  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. In der Freien und Hansestadt Hamburg werden, ausgehend von der ...
2. Das Gesetz zur Einführung des Wahlrechts für Ausl&au ...
3. Die Bezirke weisen - mit Ausnahme des Bezirks Bergedorf - nach ...
II.
III.
1. Die Bundesregierung hält den Antrag für begründ ...
2. Bürgerschaft und Senat der Freien und Hansestadt Hamburg  ...
a) Die Bürgerschaft sieht das Demokratieprinzip nicht verlet ...
b) Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg mißt dem Beg ...
IV.
B.
C.
I.
1. In der durch das Grundgesetz verfaßten freiheitlichen De ...
2. Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG gestaltet den Grundsatz der Volkssouv ...
a) Organe und Amtswalter der staatlichen und kommunalen Verwaltun ...
aa) Als Ausübung von Staatsgewalt, die demokratischer Legiti ...
bb) Entscheidungskompetenzen lassen Amts- oder Organträgern  ...
cc) Aus dem Bereich des demokratisch zu legitimierenden Handelns  ...
b) Legitimationssubjekt im Bereich der allgemeinen Bundes- oder L ...
II.
1. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG ist hier nicht einschlägig. Gem& ...
2. Die Einbeziehung von Ausländern in den Kreis der zu den B ...
a) Die Bezirksversammlungen üben als Organe der unmittelbare ...
aa) Gemäß § 12 BezVG sind die Bezirksversammlunge ...
(1) Die Bezirksversammlungen haben bei Ausübung ihrer Beschl ...
(2) Hält ein Beschluß der Bezirksversammlung die von & ...
(3) Darüber hinaus verfügen die Bezirksversammlungen &u ...
bb) Die durchaus bedeutsamen Ingerenzrechte des Senats begrenzen  ...
b) Da die Mitglieder der Bezirksversammlung Staatsgewalt ausü ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: A. Tschentscher
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