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Informationen zum Dokument  BVerfGE 86, 288 - Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe  Materielle Begründung

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A.
I.
II.
1. a) Der zur Tatzeit 26-jährige Beschwerdeführer zu 1) ...
b) Fünfzehn Jahre der Strafe waren am 31. August 1987 verb&u ...
c) Durch Beschluß des Landgerichts vom 3. April 1990 wurde  ...
2. a) Der zur Tatzeit 22 Jahre alte Beschwerdeführer zu 2) w ...
b) Fünfzehn Jahre der Strafe waren am 20. August 1983 verb&u ...
III.
1. a) Der Beschwerdeführer zu 1) hat gegen die fünf in  ...
b) Über diese Rügen hinaus macht der Beschwerdefüh ...
2. Der Beschwerdeführer zu 2), der die Strafe weiterhin verb ...
IV.
1. Die Justizbehörde Hamburg stellt der Beantwortung der Ein ...
a) Alle Stellungnahmen sind sich darin einig, daß das Urtei ...
b) Übereinstimmend wird die Auffassung vertreten, daß  ...
c) Zur Ausgestaltung des Verfahrens geht die überwiegende Me ...
d) Die Notwendigkeit einer frühzeitigen Festlegung der Volls ...
e) Gegen Ausführungen des Schwurgerichts zur Schuldschwere w ...
f) Eine gesetzliche Festlegung einer Obergrenze der Vollstreckung ...
2. Laut Auskunft des Statistischen Bundesamtes befanden sich am 3 ...
3. Im Zusammenhang mit der Zustellung der Verfassungsbeschwerden  ...
a) Als Kriterien der Rechtsprechung für eine Schuldsteigerun ...
b) Gesichtspunkte für den Ausschluß einer besonderen S ...
4. Das Bundesverfassungsgericht hat im Hinblick darauf, daß ...
a) Zu dem Zeitpunkt und den Kriterien der Einschätzung der S ...
b) Die besondere Schwere der Schuld habe für sich allein bes ...
c) In Baden-Württemberg, Hamburg und Sachsen finden grunds&a ...
d) Hinsichtlich des Zeitpunkts und der Art der Kontaktaufnahme im ...
e) Eine Information des Verurteilten über die von Vollzugsan ...
f) Über die Möglichkeit einer "verspäteten" Entlas ...
5. Das Bundesverfassungsgericht hat ferner ein Gutachten des Max- ...
B.
1. a) Die gegen die Beschlüsse des Landgerichts vom 6. Augus ...
b) Die "Erweiterung" der Verfassungsbeschwerde auf die Beschl&uum ...
2. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 2) ist ...
C.
I.
1. Der Gesetzgeber hat die Aussetzung der lebenslangen Freiheitss ...
2. Der Gehalt des Merkmals "besondere Schwere der Schuld" erschli ...
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 21. Juni ...
b) Auch der Begriff "besondere Schwere" der Schuld genügt de ...
II.
1. Das individuelle Maß der Schuld, das sich bei einer zeit ...
2. Über die Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freihei ...
3. Eine auf diese Weise zustande gekommene Entscheidung über ...
a) Aus dem Prozeßgrundrecht auf eine faires, rechtsstaatlic ...
b) Der Gesetzgeber hat sich für eine Struktur des Strafproze ...
c) Mit den Strafvollstreckungsgerichten hat der Gesetzgeber Spruc ...
d) Die Vorschrift des - nachträglich eingefügten - &sec ...
4. Aus den dargelegten Gründen ist es verfassungsrechtlich n ...
a) Eine Norm kann vom Bundesverfassungsgericht nur dann für  ...
b) Mit den in Rede stehenden Vorschriften wollte der Gesetzgeber  ...
c) Die Zuordnung der zur Schwere der individuellen Schuld zu tref ...
d) Auf der Grundlage der aus den dargelegten Gründen verfass ...
III.
IV.
1. Die Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gr& ...
2. Diese Grundsätze erfordern im Aussetzungsverfahren nach & ...
a) Das Rechtsstaatsprinzip enthält als wesentlichen Bestandt ...
b) Es gehört zu den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen de ...
3. Diesen Maßstäben genügt die Auslegung und Anwe ...
a) Die auf der Grundlage des § 454 Abs. 1 StPO zu treffende  ...
aa) Die Ungewißheit über den Zeitpunkt der Aussetzung  ...
bb) Sieht sich infolgedessen die Vollzugsanstalt veranlaßt, ...
cc) Auch läßt sich jedenfalls nicht ausschließen ...
dd) Dieser Zustand fällt insoweit hinter das Maß an Ve ...
b) § 454 Abs. 1 Satz 1 StPO ist verfassungskonform dahin aus ...
4. Soweit das Strafvollstreckungsgericht eine Sperrfrist für ...
V.
1. a) Der Beschluß des Landgerichts vom 6. August 1987, der ...
b) Dagegen genügen der Beschluß des Oberlandesgerichts ...
c) Die Verfassungsbeschwerde ist auch deshalb begründet, wei ...
d) Mit seiner Rüge, das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. ...
e) Da der Beschwerdeführer inzwischen aus der Haft entlassen ...
2. a) Der Beschluß des Landgerichts vom 17. Oktober 1988, m ...
b) Der Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. De ...
c) Sowohl die Entscheidung des Landgerichts als auch die Zurü ...
d) Die angegriffenen Beschlüsse unterliegen im übrigen  ...
e) Der Beschwerdeführer zu 2) war während der beiden Au ...
VI.
VII.
D.
I.
1. a) Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem ...
b) Die Senatsentscheidung führt in ein Dilemma: Wenn Schuld  ...
2. a) Abgesehen davon, daß der Senat von seinem Standpunkt  ...
b) Für die Schuld, die nach § 57 a StGB vom Vollstrecku ...
3. Der Senat wendet das Verfassungsprinzip schuldangemessenen Str ...
a) Seit der erstmaligen Artikulation dieses Prinzips (noch ohne B ...
b) Gefahren verfassungsrechtlicher Prinzipienbildung durch das Ge ...
II.
1. a) Der Senat nimmt die Möglichkeit einer verfassungskonfo ...
b) Die "Normerhaltung" erweist sich bei näherem Zusehen als  ...
c) Es geht hier um das "aliud", das außerhalb der Grenzen v ...
2. Wenn das hier erörterte Regelungsgefüge dem Verfassu ...
3. Der Senat hat § 454 Abs. 1 Satz 1 StPO verfassungskonform ...
III.
1. In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des  ...
a) Nach dem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht ...
b) Diese Rechtsprechung verdient nach wie vor Zustimmung. Ihr Erg ...
2. Die in Abschnitt C.II. bezeichneten verfassungsrechtlichen Bed ...
a) Die gegenteilige Auffassung des Senats läßt sich in ...
b) Der erstgenannten Überlegung stimme ich zu. Aus ihr folgt ...
aa) Eine förmliche Feststellung im Strafurteil, ob eine beso ...
bb) Die Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld i ...
cc) Die Auffassung, das wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsst ...
dd) Die Bewertung dieser Tatsachen im Blick auf die besondere Fra ...
3. Die unter C.II.4. des Senatsbeschlusses dargestellte verfassun ...
4. Das gilt indessen nicht in bezug auf die "Übergangslö ...
5. § 57 a StGB gilt nicht nur bei einer Verurteilung wegen M ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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