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Informationen zum Dokument  BVerfGE 92, 1 - Sitzblockaden II  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Das Amtsgericht hat die Beschwerdeführer wegen des Vergeh ...
2. Das Landgericht hat diese Entscheidung auf die Berufungen der  ...
3. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgeri ...
4. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Einstellung  ...
5. Das Oberlandesgericht hat die Revision der Beschwerdeführ ...
III.
IV.
1. Nach Auffassung des Bundesministers sind die Verfassungsbeschw ...
2. Auch nach Auffassung des Justizministeriums Baden-Württem ...
3. Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat Äußer ...
B.
I.
1. Die Bedeutung von Art. 103 Abs. 2 GG hat das Bundesverfassungs ...
2. § 240 StGB ist hinsichtlich der - hier allein einschl&aum ...
a) Die Nötigungsvorschrift des § 240 StGB stellt nach h ...
b) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. Nove ...
3. Dagegen verstößt die Auslegung des Gewaltbegriffs i ...
a) Den angegriffenen Entscheidungen liegt das Verständnis de ...
b) Bei einer erneuten Überprüfung ist das Bundesverfass ...
II.
III.
1. Der Senat geht in der vorliegenden Entscheidung im Einklang mi ...
a) Nach dem Zweck des § 240 StGB, der die Freiheit der Wille ...
b) Durch eine Sitzblockade auf der Fahrbahn wird der Weiterfahrt  ...
c) Mit diesem Verständnis des Gewaltbegriffs wird nicht au&s ...
2. Es bedarf keiner Prüfung, ob eine Bestrafung aufgrund ein ...
a) Für die Beurteilung der Bestimmtheit einer Strafnorm ist  ...
b) Daß Sitzblockaden der vorliegenden Art (und allgemein da ...
c) Nach dieser Rechtsprechung, die auch in der Kommentarliteratur ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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