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Informationen zum Dokument  BVerfGE 97, 271 - Hinterbliebenenrente II  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. a) Vor dem 1. Januar 1986 galten für Männer und Frau ...
b) Diese Rechtslage war wiederholt Gegenstand verfassungsrechtlic ...
2. Der Gesetzgeber hat im Anschluß an dieses Urteil durch d ...
a) Zugleich wurde erstmals eine Vorschrift über die Anrechnu ...
(1) Trifft Einkommen im Sinne des  18 a Viertes Buch Sozialg ...
(2) § 18 b SGB IV bestimmt die Höhe des zu berücks ...
(3) Das so ermittelte Einkommen führte nur insoweit zur Anre ...
b) Das neue Recht der Hinterbliebenenversorgung wurde von Üb ...
(1) Art. 2 § 17 a Abs. 2 des Angestelltenversicherungs- Neur ...
(2) Ansprüche auf Witwenrente unterlagen in der Zeit vom 1.  ...
c) Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherun ...
II.
1. a) Die 1943 geborene Beschwerdeführerin zu 1 a ist als be ...
b) Überlebt der Beschwerdeführer seine Ehefrau, erh&aum ...
c) Die Beschwerdeführer zu 1 rügen eine Verletzung von  ...
(1) Die angegriffenen Bestimmungen des HEZG verletzten sie selbst ...
(2) Der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung werde von Art. 14  ...
(3) Der gesetzgeberische Eingriff in die eigentumsgeschützte ...
(4) Die angegriffene Anrechnungsregelung verstoße gegen Art ...
2. a) Die Beschwerdeführerin zu 2 a ist 1938 geboren. Sie ha ...
b) Überlebt der Beschwerdeführer seine Ehefrau, so erh& ...
c) Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdef&uum ...
III.
1. Das Bundesministerium hält die angegriffenen Regelungen f ...
a) Die Neuregelung verstoße nicht gegen Art. 14 GG. Es k&ou ...
b) Die angegriffene Regelung berücksichtige auch ausreichend ...
c) Die Anrechnungsregelung mit Freibetrag verstoße auch nic ...
2. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder und die  ...
B.
C.
I.
1. Zu den von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen ...
2. Diese Frage ist zu verneinen. Die Voraussetzungen, unter denen ...
a) Nach der Konzeption des Gesetzgebers ist die Hinterbliebenenve ...
b) Die Hinterbliebenenversorgung beruht auch nicht auf einer dem  ...
II.
1. Die durch die angegriffenen Vorschriften bewirkte Umgestaltung ...
2. Allerdings ist das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreihei ...
a) Die angegriffenen Vorschriften dienen der Umsetzung des Regelu ...
b) Mit der Berücksichtigung eigenen Einkommens des Hinterbli ...
c) Die Regelung ist auch erforderlich. Der Gesetzgeber hat unters ...
d) Die Regelung belastet die Beschwerdeführer nicht unzumutb ...
3. Der Gesetzgeber hat Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gru ...
a) Der Gesetzgeber war durch Art. 3 Abs. 2 GG gehalten, im Rahmen ...
b) Die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung ergibt, da&szl ...
III.
1. Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ergeben ...
2. a) Danach war der Gesetzgeber nicht gehindert, die Hinterblieb ...
b) Damit ist zugleich die unterschiedliche Behandlung der Hinterb ...
3. Die in § 18 a SGB IV getroffene Unterscheidung zwischen a ...
a) Der Gesetzgeber hat die für die Anrechnung von Einkommen  ...
b) Diese Unterscheidung begegnet im Ergebnis keinen verfassungsre ...
c) Es war auch verfassungsrechtlich nicht geboten, Einkünfte ...
4. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht, die Anrechnung von Einkommen  ...
5. Auch innerhalb der Personengruppen, die eine Anrechnung von Er ...
6. Die Einbeziehung der Leistungen der berufsständischen Ver ...
a) Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers werden den Hinterblieb ...
b) Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht darin, da ...
7. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet schließlich auch keine Angleic ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch: A. Tschentscher
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