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Informationen zum Dokument  BVerfGE 108, 282 - Kopftuch  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die 1972 in Kabul/Afghanistan geborene Beschwerdeführerin ...
2. Den Antrag der Beschwerdeführerin auf Einstellung in den  ...
3. In ihrem Widerspruch machte die Beschwerdeführerin gelten ...
4. Das Oberschulamt Stuttgart wies den Widerspruch der Beschwerde ...
5. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage der Beschwerde ...
6. Die hiergegen gerichtete Berufung wies der Verwaltungsgerichts ...
7. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision der Beschwerdef ...
II.
III.
1. Namens der Bundesregierung hat das Bundesministerium des Inner ...
2. Das Land Baden-Württemberg (Oberschulamt Stuttgart) hat v ...
IV.
B.
I.
II.
1. Art. 33 Abs. 2 GG eröffnet jedem Deutschen nach Maß ...
a) Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 33 Abs. 2 GG gewähr ...
b) Der Gesetzgeber hat bei der Aufstellung von Eignungskriterien  ...
c) Die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das von i ...
2. Eine dem Beamten auferlegte Pflicht, als Lehrer die eigene Zug ...
3. Auch Art. 33 Abs. 3 GG ist berührt. Danach ist die Zulass ...
4. a) Das Tragen eines Kopftuchs durch die Beschwerdeführeri ...
b) Die Annahme, der Beschwerdeführerin fehle für die Wa ...
aa) Das Grundgesetz begründet für den Staat als Heimsta ...
bb) Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern die Pflege und  ...
cc) Schließlich trifft die von der Beschwerdeführerin  ...
dd) Das Grundgesetz lässt den Ländern im Schulwesen umf ...
5. Das Einbringen religiöser oder weltanschaulicher Bezü ...
a) Bei der Beurteilung der Frage, ob einer bestimmten Bekleidung  ...
b) Im Hinblick auf die Wirkung religiöser Ausdrucksmittel is ...
c) Die Annahme einer Dienstpflichtverletzung wegen befürchte ...
d) Für die Ablehnung der Beschwerdeführerin wegen mange ...
6. Dem zuständigen Landesgesetzgeber steht es jedoch frei, d ...
a) Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem angegriffenen Urteil u ...
b) Wie auf die gewandelten Verhältnisse zu antworten ist, in ...
aa) Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer gesetzlichen Re ...
bb) Eine Regelung, nach der es zu den Dienstpflichten einer Lehre ...
III.
C.
I.
1. Wer Beamter wird, stellt sich in freier Willensentschließ ...
2. Beamte unterscheiden sich grundsätzlich von denjenigen B& ...
3. Die Eignungsbeurteilung im Rahmen des speziellen Gleichheitsre ...
4. Eines Gesetzes bedarf es schließlich auch nicht deshalb, ...
II.
1. Wer ein öffentliches Amt erstrebt, sucht im status activu ...
2. Der vom Grundgesetz verfasste Staat braucht den öffentlic ...
3. Das hieraus folgende Neutralitäts- und Mäßigun ...
4. Welches Maß an Zurückhaltung und Neutralität v ...
III.
1. Grundrechte sind bei der Ausübung eines öffentlichen ...
2. Die Schulverwaltung hat ausweislich des Protokolls der Eignung ...
3. Eine Unterscheidung zwischen abstrakter und konkreter Gefahr - ...
4. Die Annahme der Senatsmehrheit, das Schulkreuz an der Eingangs ...
5. Damit eine Dienstpflicht, gerichtet auf Mäßigung in ...
6. Die Beschwerdeführerin hat bekundet, sie fühle sich  ...
7. Die Beschwerdeführerin bewegt sich mit dem von ihr gelten ...
IV.
1. Die Volksvertretung des Landes Baden-Württemberg hat ausd ...
2. Die Senatsmehrheit gibt dem Landesgesetzgeber auf, verfassungs ...
3. Der Aufgabe, eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage zu bean ...
4. Dem Gesetzgeber hätte von der Senatsmehrheit wenigstens e ...
a) Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Gebot rechtlichen Geh ...
b) Angesichts dieses prozessualen Versäumnisses hätte d ...
5. Eine angemessene Übergangsfrist wäre nicht nur aus G ...

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: Fabian Beer, Marcel Schröer, A. Tschentscher
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