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Informationen zum Dokument  BVerfGE 114, 371 - Landesmediengesetz Bayern  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
III.
IV.
1. Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsminister f& ...
2. Nach Auffassung der Landeszentrale ist die Verfassungsbeschwer ...
3. Der Bayerische Rundfunk weist darauf hin, dass er reine Lokal- ...
B.
C.
I.
1. Dieses Grundrecht gewährleistet -- im Rahmen der Schranke ...
2. Die der angegriffenen Entscheidung zugrunde liegenden Normen s ...
a) Nicht zu beanstanden sind die angegriffenen Regelungen allerdi ...
aa) Nach Art. 70 Abs. 1 GG verfügen die Lände ...
bb) Die Regelungen verletzen auch nicht die Vorgaben des Grundges ...
b) Die in den angegriffenen Regelungen vorgesehene Pflicht der In ...
aa) Die angegriffenen Regelungen zielen auf die Gewährleistu ...
bb) Es stimmt mit dem Auftrag des Art. 5 Abs. 1 Satz 2  ...
(1) Die Rundfunkfreiheit wird durch die Zuweisung der Aufgabe an  ...
(2) Die Entgeltpflicht ist allerdings nur dann eine der verfassun ...
(a) Art. 38 Abs. 5 BayMG 1992 sah vor, dass die Anteile ...
(b) Weder in dem Bayerischen Mediengesetz aus dem Jahre 1992 noch ...
3. Die verfassungsrechtlichen Defizite bei der Gewährleistun ...
4. Die genannten Regelungen können allerdings noch für  ...
II.
D.

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Dominika Blonski
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