1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 160, 284 - Verbotene Kraftfahrzeugrennen
BVerfGE 156, 354 - Vermögensabschöpfung
BVerfGE 154, 354 - Betreten von Abgeordnetenräumen
BVerfGE 153, 182 - Suizidhilfe
BVerfGE 143, 38 - Rindfleischetikettierung
BVerfGE 140, 317 - Identitätskontrolle
BVerfGE 138, 136 - Erbschaftsteuer
BVerfGE 133, 168 - Verständigungsgesetz
BVerfGE 130, 1 - Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
BVerfGE 123, 267 - Lissabon
4. Zitiert selbst:
BVerfGE 109, 279 - Großer Lauschangriff
BVerfGE 108, 82 - Biologischer Vater
BVerfGE 96, 245 - Besonders schwerer Nachteil
BVerfGE 96, 56 - Vaterschaftsauskunft
BVerfGE 96, 10 - Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
BVerfGE 95, 96 - Mauerschützen
BVerfGE 92, 277 - DDR-Spione
BVerfGE 90, 145 - Cannabis
BVerfGE 88, 203 - Schwangerschaftsabbruch II
BVerfGE 88, 87 - Transsexuelle II
BVerfGE 86, 288 - Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
BVerfGE 80, 367 - Tagebuch
BVerfGE 80, 244 - Vereinsverbot
BVerfGE 80, 81 - Volljährigenadoption I
BVerfGE 73, 206 - Sitzblockaden I
BVerfGE 65, 1 - Volkszählung
BVerfGE 60, 123 - Junge Transsexuelle
BVerfGE 54, 100 - Verstrickung in ein Unrechtssystem
BVerfGE 50, 205 - Strafbarkeit von Bagatelldelikten
BVerfGE 50, 142 - Unterhaltspflichtverletzung
BVerfGE 47, 46 - Sexualkundeunterricht
BVerfGE 45, 187 - Lebenslange Freiheitsstrafe
BVerfGE 39, 1 - Schwangerschaftsabbruch I
BVerfGE 36, 146 - Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft
BVerfGE 34, 238 - Tonband
BVerfGE 31, 58 - Spanier-Beschluß
BVerfGE 27, 344 - Ehescheidungsakten
BVerfGE 27, 18 - Ordnungswidrigkeiten
BVerfGE 25, 269 - Verfolgungsverjährung
BVerfGE 24, 119 - Adoption I
BVerfGE 20, 323 - 'nulla poena sine culpa'
BVerfGE 18, 85 - Spezifisches Verfassungsrecht
BVerfGE 13, 290 - Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
BVerfGE 10, 59 - Elterliche Gewalt
BVerfGE 9, 167 - Wirtschaftsstrafgesetz
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
1. Die Wurzeln des Inzestverbots reichen zurück bis in das A ...
2. Vorbild für die Regelung in § 173 des Reichsstrafges ...
3. Ein vom Senat beim Max-Planck-Institut für ausländis ...
4. Die Strafnorm des § 173 StGB kann nicht losgelöst vo ...
II.
1. Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen ei ...
2. Mit seiner gegen die amtsgerichtliche Verurteilung gerichteten ...
III.
IV.
1. Die Vorsitzenden der Strafsenate des Bundesgerichtshofs teilte ...
2. Nach Ansicht des Generalbundesanwalts beruhen die angegriffene ...
3. Der Verein M. E. L. I. N.A e.V., der sich unter anderem fü ...
B.
I.
1. Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Geschwisterinzest mit S ...
a) aa) Das Grundgesetz hat den Intim- und Sexualbereich des Mensc ...
bb) Einschränkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrech ...
cc) Strafnormen unterliegen von Verfassungs wegen keinen darü ...
b) Der Gesetzgeber beschränkt mit der Strafnorm des § 1 ...
c) Der Gesetzgeber verfolgt mit der angegriffenen Norm Zwecke, di ...
aa) Als Strafgrund des § 173 StGB steht der in Art. 6 ...
bb) Soweit zur Rechtfertigung der Strafnorm der Schutz der sexuel ...
cc) Der Gesetzgeber hat sich zusätzlich auf eugenische Gesic ...
dd) Im Gesetzgebungsverfahren wurde die Beibehaltung des umstritt ...
d) Die angegriffene Norm genügt den verfassungsrechtlichen A ...
aa) Der Strafbewehrung des Geschwisterinzestes kann die Eignung, ...
bb) Die angegriffene Norm unterliegt auch im Hinblick auf ihre Er ...
cc) Die Strafandrohung ist schließlich nicht unverhält ...
2. Die angegriffene Norm steht auch nicht in Widerspruch zu ander ...
a) Ob und gegebenenfalls in welcher Hinsicht die Strafbewehrung d ...
b) Gleichfalls kann offen bleiben, ob § 173 Abs. 2 Sat ...
II.
1. Prüfungsmaßstab ist insoweit das in Art. 1 Ab ...
a) Der Grundsatz "keine Strafe ohne Schuld" hat Verfassungsrang; ...
b) Die Strafzumessung ist allerdings Sache der Tatgerichte und de ...
2. a) Eine Verletzung des Schuldgrundsatzes durch die Strafgerich ...
b) Die Strafzumessung hat sich auch nicht von dem Gedanken des ge ...
I.
1. Strafrechtliche Eingriffe wiegen besonders schwer. Sie fü ...
a) Der Strafgesetzgeber ist in der Wahl der Anlässe und der ...
b) Die verfassungsrechtlichen Schranken der Strafgesetzgebung wir ...
c) Über Anlässe, Ziele und Instrumente strafrechtlicher ...
d) Unverzichtbarer Bestandteil der Entscheidung des Gesetzgebers ...
2. Mit diesen Grundanforderungen an Beschränkung und Klarhei ...
a) Eine Berücksichtigung eugenischer Gesichtspunkte ist von ...
b) § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB ist auch nicht Mittel eine ...
c) Das Verbot des Geschwisterinzests nach § 173 Abs. 2 ...
d) Keines der vom Senat der Vorschrift zugeschriebenen Rechtsg&uu ...
II.
1. Dessen ungeachtet begegnet die Geeignetheit des § 173 Abs ...
2. Soweit man die Vorschrift im Übrigen als geeignet ansehen ...
3. Dass § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht dem besonderen ...
III.
IV.
1. Für den Strafzweck "Schutz der Familie" fällt ins Ge ...
2. Vorkehrungen, um diesen Fällen, die unter jeglichem m&oum ...
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