1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
BVerfGE 120, 180 - Caroline von Monaco III
BVerfGE 117, 244 - CICERO
BVerfGE 111, 307 - EGMR-Entscheidungen
BVerfGE 111, 147 - Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
BVerfGE 109, 279 - Großer Lauschangriff
BVerfGE 107, 299 - Journalistische Verbindungsdaten
BVerfGE 104, 337 - Schächten
BVerfGE 98, 218 - Rechtschreibreform
BVerfGE 94, 1 - DGHS
BVerfGE 93, 266 - 'Soldaten sind Mörder'
BVerfGE 92, 1 - Sitzblockaden II
BVerfGE 90, 241 - Auschwitzlüge
BVerfGE 87, 209 - Tanz der Teufel
BVerfGE 85, 69 - Eilversammlungen
BVerfGE 83, 119 - Gemeinnützige Leistungen
BVerfGE 80, 137 - Reiten im Walde
BVerfGE 77, 65 - Beschlagnahme von Filmmaterial
BVerfGE 74, 358 - Unschuldsvermutung
BVerfGE 73, 206 - Sitzblockaden I
BVerfGE 71, 162 - Frischzellentherapie
BVerfGE 71, 108 - Anti-Atomkraftplakette
BVerfGE 69, 315 - Brokdorf
BVerfGE 69, 257 - Politische Parteien
BVerfGE 61, 1 - Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
BVerfGE 47, 198 - Wahlwerbesendungen
BVerfGE 39, 334 - Extremistenbeschluß
BVerfGE 12, 311 - Wehrpflichtgesetz
BVerfGE 7, 198 - Lüth
BVerfGE 6, 389 - Homosexuelle
BVerfGE 5, 85 - KPD-Verbot
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
II.
1. Der Beschwerdeführer meldete im Voraus bis in das Jahr 20 ...
2. Mit hier angegriffenem Urteil vom 25. Juni 2008 wies das Bunde ...
a) Das Verbot könne auf die Gefahr der Verwirklichung des &s ...
b) Für die in Frage stehende Versammlung sei mit der erforde ...
III.
IV.
1. Die Bundesregierung führt zur Verfassungsbeschwerde im We ...
a) § 130 Abs. 4 StGB sei mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbar. Es ...
b) § 130 Abs. 4 StGB verstoße auch nicht gegen Art. 10 ...
c) Schließlich sei auch die konkrete Rechtsanwendung verfas ...
2. Die Landesanwaltschaft Bayern hält die Verfassungsbeschwe ...
V.
B.
I.
II.
C.
I.
II.
1. § 130 Abs. 4 StGB ist kein allgemeines Gesetz im Sinne de ...
a) Nach Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG findet die Meinungsfreihei ...
aa) Ausgangspunkt für die Prüfung, ob ein Gesetz ein al ...
bb) An der Allgemeinheit eines Gesetzes fehlt es, wenn eine inhal ...
b) Hiervon ausgehend ist § 130 Abs. 4 StGB kein allgemeines ...
2. § 130 Abs. 4 StGB kann als Sonderrecht auch nicht auf das ...
3. § 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mi ...
a) Von dem Erfordernis der Allgemeinheit meinungsbeschränken ...
b) Die Offenheit des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für derartige So ...
III.
1. § 130 Abs. 4 StGB dient dem Schutz des öffentlichen ...
a) Voraussetzung für einen Eingriff in Art. 5 Abs. 1 GG und ...
b) Der Gesetzgeber hat § 130 Abs. 4 StGB auf den Schutz des ...
aa) Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von Eingriff ...
bb) Ein legitimer Zweck, zu dessen Wahrung der Gesetzgeber ö ...
c) Der Gesetzgeber hat § 130 Abs. 4 StGB ausweislich der Ges ...
2. Die Ausgestaltung des § 130 Abs. 4 StGB ist geeignet, den ...
3. Für den vom Gesetzgeber erstrebten Schutz des öffent ...
4. § 130 Abs. 4 StGB ist in seiner Ausgestaltung auch verh&a ...
IV.
V.
1. Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Vorausset ...
2. Diesen Anforderungen wird die Ausgestaltung des § 130 Abs ...
a) Keinen Zweifeln an der hinreichenden Bestimmtheit gemä&sz ...
b) Auch das Tatbestandsmerkmal der Störung des öffentli ...
aa) Allerdings ist ein Rückgriff des Strafgesetzgebers auf d ...
bb) Nach diesen Maßgaben bestehen gegen die Bestimmtheit de ...
D.
I.
1. a) Die Auslegung und Anwendung der Strafgesetze ist grunds&aum ...
b) Nach diesen Grundsätzen ist für eine Verwirklichung ...
2. Für die Auslegung des § 130 Abs. 4 StGB gelten des W ...
II.
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