1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
BVerfGE 122, 248 - Rügeverkümmerung
BVerfGE 118, 212 - Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
BVerfGE 113, 88 - Elternunterhalt
BVerfGE 111, 54 - Rechenschaftsbericht
BVerfGE 109, 190 - Nachträgliche Sicherungsverwahrung
BVerfGE 105, 1 - Familienarbeit
BVerfGE 96, 375 - Kind als Schaden
BVerfGE 93, 37 - Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
BVerfGE 84, 212 - Aussperrung
BVerfGE 82, 6 - Analoge Rechtsanwendung
BVerfGE 80, 137 - Reiten im Walde
BVerfGE 74, 129 - Widerruf von Leistungen
BVerfGE 69, 315 - Brokdorf
BVerfGE 66, 84 - Unterhalt III
BVerfGE 63, 88 - Versorgungsausgleich II
BVerfGE 57, 361 - Erstes Eherechtsreformgesetz
BVerfGE 57, 220 - Bethel
BVerfGE 55, 159 - Falknerjagdschein
BVerfGE 49, 304 - Sachverständigenhaftung
BVerfGE 34, 269 - Soraya
BVerfGE 18, 85 - Spezifisches Verfassungsrecht
BVerfGE 9, 268 - Bremer Personalvertretung
BVerfGE 6, 32 - Elfes
BVerfGE 1, 418 - Ahndungsgesetz
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
1. a) Das Maß nachehelich zu gewährenden Unterhalts wa ...
b) Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Ä ...
c) Ziel der Reform ist neben der Vereinfachung des Unterhaltsrech ...
2. Der Bundesgerichtshof hat den Begriff der ehelichen Lebensverh ...
a) Zunächst ging er in Anlehnung an die Regelungen des Ehege ...
b) Mit Urteil vom 29. Januar 2003 hat der Bundesgerichtshof begon ...
3. In der fachwissenschaftlichen Literatur hat die neue Rechtspre ...
II.
1. Im Ausgangsverfahren änderte das Amtsgericht mit Urteil v ...
2. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdefü ...
III.
1. Der Bundesgerichtshof hat zunächst auf die tragenden Erw& ...
2. Die von der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienre ...
3. Der Deutsche Familiengerichtstag, der Deutsche Juristinnenbund ...
B.
I.
1. Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet jedem allgemei ...
2. Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, ist ...
3. a) Nicht nur die Rechtsnormen selbst, sondern auch ihre Anwend ...
b) Art. 20 Abs. 2 GG verleiht dem Grundsatz der Gewal ...
4. Diesen Maßstäben hält die der angegriffenen En ...
a) aa) Mit der Einführung des verschuldensunabhängigen ...
bb) An dieser Strukturierung des nachehelichen Unterhaltsrechts h ...
(1) In Reaktion auf die geänderte gesellschaftliche Situatio ...
(2) Demgegenüber hat der Gesetzgeber § 1578 Abs. ...
cc) Mit dieser differenzierten Berücksichtigung der jeweilig ...
b) Über dieses Konzept setzt sich die neue Rechtsprechung de ...
aa) Die geänderte Auslegung hebt die gesetzliche Differenzie ...
bb) Die Auslegung setzt sich über das anlässlich der Re ...
cc) Die Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverh&a ...
c) Dieses neue Rechtsprechungskonzept der Berechnung des Unterhal ...
aa) (1) Die neue Rechtsprechung läuft dem klaren Wortlaut de ...
(2) Die neue Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB l& ...
bb) (1) Im System des geltenden Unterhaltsrechts widerspricht die ...
(2) Die Dreiteilungsmethode setzt sich überdies über de ...
(3) Die geänderte Auslegung des § 1578 Abs. 1 Sat ...
(4) Die Auslegung kann schließlich nicht mit dem Argument l ...
d) Es kann nicht unterstellt werden, dass der Gesetzgeber das von ...
II.
C.
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