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Informationen zum Dokument  BVerfGE 136, 9 - Aufsichtsgremien Rundfunkanstalten  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Das ZDF beruht auf dem ZDF-Staatsvertrag (im Folgenden: ZDF-St ...
2. Neben dem Intendanten, der als zentrales Organ die Geschä ...
3. Der Fernsehrat setzt sich aus je einem Vertreter der 16 Lä ...
4. Der Fernsehrat tritt nach Maßgabe des Staatsvertrags min ...
5. Ausschließlich in Satzung und Geschäftsordnungen si ...
6. Die maßgeblichen Vorschriften des ZDF-Staatsvertrags lau ...
II.
III.
1. Die Argumentation der Antragsteller unterstützen dem Grun ...
2. Hingegen erachten der Bayerische Landtag, die Regierungen der  ...
B.
I.
1. Die Rundfunkfreiheit dient der freien individuellen und ö ...
2. Die Anforderungen an die institutionelle Ausgestaltung der Run ...
3. Von diesem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks a ...
a) Hierfür bedarf es insbesondere einer sachgerechten, der g ...
b) Für die Gewährleistung einer verschiedenartige Blick ...
4. Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mus ...
a) Das Gebot der Staatsferne stellt den öffentlich-rechtlich ...
b) Das Gebot der Staatsferne zielt auf die Modalität der Lei ...
c) Das Gebot der staatsfernen Ausgestaltung des öffentlich-r ...
d) Zusammenfassend verlangt das Gebot der Staatsferne damit eine  ...
5. Diese Erfordernisse entsprechen den Anforderungen der Europ&au ...
II.
1. Der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den ...
a) Nach derzeit üblicher gesetzlicher Ausgestaltung wird die ...
b) Mit dem Gebot der Staatsferne nicht vereinbar sind zunäch ...
c) Hierin erschöpfen sich die Anforderungen jedoch nicht. Da ...
2. Wer im Sinne dieser Anteilsbegrenzung als staatliches und staa ...
a) Hierzu gehören zunächst all diejenigen, die mit eine ...
b) Demgegenüber sind Personen, die von Hochschulen, aus der  ...
c) Die anteilsmäßig zu begrenzende Gruppe der staatlic ...
3. Die aus Art.  5 Abs.  1 Satz 2 GG folgenden Anforder ...
4. Außerhalb des verfassungsrechtlich erlaubten Anteils von ...
a) Verfassungsrechtliche Anforderungen stellen sich insoweit zun& ...
aa) Regierungsmitglieder und sonstige Vertreterinnen und Vertrete ...
bb) Die Regelungen zur Auswahl und Bestellung der staatsfernen Mi ...
(1) Das Gebot der Vielfaltsicherung verpflichtet den Gesetzgeber  ...
(2) Zu den Anforderungen, die bei der Einräumung gruppenbezo ...
b) Verfassungsrechtliche Anforderungen stellen sich weiterhin hin ...
5. Für alle Mitglieder der Aufsichtsgremien der öffentl ...
6. Der Gesetzgeber hat Regelungen zu schaffen, die für die A ...
7. Zusammenfassend verlangt Art.  5 Abs.  1 Satz 2 GG f ...
III.
1. Die Regelungen zur Zusammensetzung des Fernsehrats gemä&s ...
a) Mit Art.  5 Abs.  1 Satz 2 GG unvereinbar ist § ...
b) Mit dem Gebot der Staatsferne nicht vereinbar ist die Zusammen ...
c) Nicht mit Art.  5 Abs.  1 Satz 2 GG in Einklang steh ...
aa) § 21 Abs.  3, 6 ZDF-StV, wonach die gemäß ...
bb) Demgegenüber genügt die Berufung der in § 21 A ...
d) § 21 Abs.  1 ZDF-StV genügt den verfassungsrech ...
e) § 21 ZDF-StV genügt auch insofern den Anforderungen  ...
f) Die in § 21 Abs.  1 ZDF-StV geregelte Einbeziehung s ...
g) Angesichts der Verfassungswidrigkeit des § 21 Abs.   ...
2. Die Regelungen zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats gem&aum ...
a) Der Anteil der staatlichen Mitglieder gemäß §  ...
b) Nicht vereinbar mit Art.  5 Abs.  1 Satz 2 GG ist &s ...
c) Wie für einen Teil der Fernsehratsmitglieder fehlt es f&u ...
d) Auch für den Verwaltungsrat fehlt es an einer gesetzliche ...
e) Keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt § 24 Ab ...
3. Im Ergebnis sind damit die -- in das Landesrecht überf&uu ...
IV.
1. Soweit die §§ 21 und 24 ZDF-StV mit der Verfassung n ...
2. Die Länder haben eine Neuregelung, die den verfassungsrec ...
3. Die Entscheidung ist hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Z ...
I.
II.
1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsge ...
2. Nicht überzeugen kann, dass das Urteil staatliche Vertret ...
III.
1. Die Aufsichtsgremien sind ganz von Vertretern der Exekutive fr ...
2. Die vagen Vorgaben des Urteils führen insbesondere beim V ...
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 03.12.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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