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Informationen zum Dokument  BVerfGE 143, 101 - NSA-Untersuchungsausschuss  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Anlass des Untersuchungsausschussverfahrens waren die im Somme ...
2. Der BND betrieb gemeinsam mit der NSA unter dem Projektnamen J ...
3. Am 20. März 2014 beschloss der Deutsche Bundestag auf Ant ...
4. Der Untersuchungsausschuss befasste sich in der Folge zunä ...
5. Nachdem eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Informati ...
6. Aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Ergebnisse der  ...
7. Das Bundeskanzleramt übermittelte dem Untersuchungsaussch ...
8. Die Antragstellerin zu 3. beantragte am 21. Mai 2015 (Ausschus ...
9. Mit einem überwiegend als GEHEIM eingestuften Schreiben v ...
10. Am 18. Juni 2015 fasste der Untersuchungsausschuss auf Antrag ...
II.
1. Die Antragstellerinnen sehen ihren Antrag als zulässig an ...
a) Sie seien parteifähig. ...
aa) Die Antragstellerinnen zu 1. und zu 2. seien als Fraktionen d ...
bb) Aufgrund des § 126a Abs.  1 Nr.  1 Satz 1 GO-B ...
b) Die Antragstellerinnen seien berechtigt, im Organstreit die Ve ...
2. Der Antrag sei begründet. Die Antragsgegnerin zu 1. und d ...
a) Die Weigerung sei nicht von einer verfassungsrechtlichen Schra ...
aa) Die Antragsgegnerin zu 1. und der Antragsgegner zu 2. hä ...
bb) Für die Berücksichtigungsfähigkeit im Sinne ei ...
cc) Letztlich ergebe eine Auslegung des Abkommens gemäß ...
dd) Auch die "Third Party Rule" stehe einer Vorlage von Informati ...
b) Ungeachtet dessen unterlägen die Staatswohlbelange, die s ...
aa) Die Achtung der Souveränität sowie des Existenz- un ...
bb) Von dem Belang der staatlichen Sicherheit der Vereinigten Sta ...
cc) Das Interesse des Deutschen Bundestages an der vollständ ...
dd) Dass die Antragsgegnerin zu 1. im Benehmen mit dem Untersuchu ...
3. Die Antragstellerinnen verweisen zur Begründung ihrer Ans ...
III.
1. Würden die streitgegenständlichen, dem Untersuchungs ...
a) Damit der Staat seine Schutzpflichten erfüllen könne ...
b) Um am internationalen nachrichtendienstlichen Informationsaust ...
c) Der im Geheimschutzabkommen enthaltene Zustimmungsvorbehalt l& ...
2. Die Antragsgegnerin zu 1. müsse von Verfassungs wegen ein ...
3. Die Antragsgegnerin zu 1. und der Antragsgegner zu 2. hät ...
IV.
B.
I.
II.
III.
1. Die Antragstellerinnen zu 1. und zu 2. sind jeweils für s ...
a) Die Antragstellerinnen zu 1. und zu 2. sind nach Art.  93 ...
b) Die Antragstellerinnen zu 1. und zu 2. sind zugleich in der Ge ...
2. Die Antragstellerin zu 3. ist gemäß Art.  44 A ...
IV.
1. Nach § 64 Abs.  1 BVerfGG ist der Antrag nur zul&aum ...
2. Die Antragstellerinnen zu 1. und zu 2. sind nicht antragsbefug ...
a) Nach Art.  44 Abs.  1 Satz 1 GG ist nur eine Viertel ...
b) Die Antragstellerinnen zu 1. und zu 2. können sich aber a ...
3. Die Antragstellerin zu 3. ist nicht antragsbefugt. ...
a) Da die Antragstellerinnen zu 1. und zu 2. in der Gesamtheit ih ...
b) Die Antragstellerin zu 3. ist auch nicht befugt, als Viertelmi ...
V.
VI.
VII.
VIII.
C.
I.
1. Nach Art.  44 Abs.  1 Satz 1 GG hat der Deutsche Bun ...
a) Das in Art.  44 GG gewährleistete Untersuchungsrecht ...
b) Der Untersuchungsausschuss ist gemäß Art.  44  ...
2. Das Beweiserhebungsrecht eines parlamentarischen Untersuchungs ...
a) Völkerrechtliche Verpflichtungen können demgemä ...
b) Begrenzt wird das Beweiserhebungsrecht parlamentarischer Unter ...
c) Gründe, einem Untersuchungsausschuss Informationen vorzue ...
aa) Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und  ...
bb) Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und  ...
(1) Das Grundgesetz verpflichtet die Verfassungsorgane im Rahmen  ...
(2) Zur Effektivierung der Beschaffung und Auswertung von Informa ...
(a) Der Bund hat gemäß Art.  32 GG die Zustä ...
(b) Vor diesem Hintergrund obliegt das Verhandeln und Abschlie&sz ...
d) Eine weitere Grenze des Beweiserhebungsrechts bildet das Wohl  ...
e) Parlamentarische Untersuchungsausschüsse haben darüb ...
f) Das Beweiserhebungsrecht endet schließlich an der Grenze ...
3. Nimmt die Bundesregierung das Recht für sich in Anspruch, ...
II.
1. Das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses umfasst  ...
a) Es besteht ein besonderes Informationsinteresse des Untersuchu ...
b) Angesichts von Art und Umfang der den Nachrichtendiensten an d ...
c) Das aus dem Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses  ...
2. Dem Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses steht da ...
a) Sowohl nach Maßgabe des gemeinsamen Verständnisses  ...
aa) Der Zusammenarbeit zwischen dem BND und der NSA liegen das Ge ...
bb) Ungeachtet dieser bilateralen Vereinbarungen und Absprachen w ...
(1) Der "Third Party Rule" wird als Auskunftsverweigerungsgrund g ...
(2) Bei der "Third Party Rule" handelt es sich jedenfalls um eine ...
cc) Nach dem Willen der Vereinigten Staaten von Amerika, dem die  ...
b) Die der Antragsgegnerin zu 1. obliegende Einschätzung, du ...
aa) Die tatsächliche und rechtliche Wertung der Antragsgegne ...
bb) Die Antragsgegnerin zu 1. hat plausibel dargelegt, dass Nachr ...
3. Das Interesse an der Erhaltung der außen- und sicherheit ...
a) Im Rahmen der Abwägung der konfligierenden Interessen ist ...
b) Zudem besteht die Gefahr des Entstehens eines kontrollfreien R ...
4. Die Antragsgegnerin zu 1. und der Antragsgegner zu 2. haben ih ...
a) Zwar vermag allein das Argument entgegenstehender völkerr ...
b) Die Antragsgegner haben zudem zur Plausibilisierung und Ü ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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