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Informationen zum Dokument  BVerfGE 147, 253 - numerus clausus III  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Hochschulzulassung g ...
2. Die heutige Ausgestaltung der Hochschulzulassung beruht bundes ...
3. Den Rahmen für das heutige Hochschulzulassungsrecht steck ...
a) § 27 Abs.  1 Satz 1 HRG bestimmt, dass jeder Deutsch ...
b) Die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zur verfassungsrechtl ...
aa) Die Studienplätze der Studiengänge, für die f& ...
bb) Das in § 32 HRG geregelte Auswahlverfahren sieht zun&aum ...
cc) Die nach Vergabe in den Vorabquoten verbleibenden Studienpl&a ...
dd) Weitere 20% der nach Abzug der Vorabquoten verbleibenden Stud ...
ee) Die verbleibenden 60% der nach Abzug der Vorabquoten zur Verf ...
ff) In Fällen von Ranggleichheit der Bewerber können di ...
c) Die maßgeblichen Vorschriften des HRG haben folgenden Wo ...
4. a) Weitere Regelungen über die Vergabe von Studienplä ...
b) Die entsprechenden Vorschriften des Staatsvertrages 2008 laute ...
c) Am 17. März 2016 haben sich die Länder auf eine Nove ...
5. a) Weitere Bestimmungen über das Auswahlverfahren finden  ...
b) Hinsichtlich der näheren Ausgestaltung des Auswahlverfahr ...
6. Von den Hochschulzulassungsbeschränkungen und damit den V ...
a) Die Zahl der im Studienfach Humanmedizin zu vergebenden Studie ...
b) Die für eine Zulassung in der Abiturbestenquote erforderl ...
c) Die für eine Zulassung in der Wartezeitquote erforderlich ...
II.
1. Die im Oktober 1989 geborene Klägerin des Ausgangsverfahr ...
2. Der im Februar 1991 geborene Kläger des Ausgangsverfahren ...
3. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat beide Verfahren ausge ...
III.
1. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens führt aus, die S ...
2. Die übrigen Landesregierungen mit Ausnahme derjenigen des ...
3. Nach Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts hat der für ...
4. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen war als Rechtsm ...
5. Die Universitäten, welche sich zu der Vorlage geäu&s ...
6. Der Wissenschaftsrat verweist auf seine aktuellen Empfehlungen ...
7. Die Hochschulrektorenkonferenz hebt hervor, dass lediglich sec ...
8. Nach Auffassung des Medizinischen Fakultätentags stellt s ...
9. Der Deutsche Hochschulverband ist der Auffassung, die Auswahlk ...
10. Nach Ansicht der Bundesärztekammer ist die Abiturnote zw ...
11. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sieht die Notwend ...
12. Der Marburger Bund hält die Fokussierung auf die Ergebni ...
13. Der Kläger des Ausgangsverfahrens zur Vorlage 1 BvL 4/14 ...
IV.
B.
I.
II.
1. Die Vorlagen beschränken den Gegenstand der Normenkontrol ...
2. Unzulässig sind die Vorlagebeschlüsse jedoch, soweit ...
a) Die Vorschriften Brandenburgs und Bremens sind nicht entscheid ...
b) Die Vorlagebeschlüsse verdeutlichen darüber hinaus n ...
3. Die Entscheidungserheblichkeit der übrigen vorgelegten Vo ...
a) Die bundesrechtlichen Regeln des Hochschulrahmengesetzes ü ...
b) Entscheidungserheblich sind weiter die Vorschriften zur zentra ...
c) Zudem sind hier auch die vorgelegten Bestimmungen zum Auswahlv ...
d) Soweit der Kläger in einem der Ausgangsverfahren kurz vor ...
4. Das Vorlagegericht hat seine Überzeugung von der Verfassu ...
C.
I.
1. Aus der Ausbildungs- und Berufswahlfreiheit des Art.  12  ...
a) Art.  12 Abs.  1 Satz 1 GG gewährleistet das Re ...
b) Das Teilhaberecht reicht nicht so weit, dass es einen individu ...
c) Aus der grundrechtlichen Verbürgung der freien Wahl der A ...
2. Der Gesetzgeber muss Regeln für die verfassungsgemä& ...
a) Die Vergabe der Studienplätze muss im Falle der Knappheit ...
aa) Aus dem Gebot der Gleichheitsgerechtigkeit folgt, dass sich d ...
bb) Die zur Vergabe knapper Studienplätze herangezogenen Kri ...
b) Im Bereich grundrechtlicher Teilhabeansprüche -- gerade i ...
c) Die Ausgestaltung der Vergabe von Studienplätzen an staat ...
aa) Dies folgt aus dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes. Die ...
bb) Der Gesetzgeber muss die für die Vergabe von Studienpl&a ...
(1) In Anbetracht der vorentscheidenden Bedeutung der Auswahlgrun ...
(2) Grundsätzlich ist es verfassungsrechtlich unzulässi ...
(3) Der Gesetzgeber darf den Hochschulen allerdings gewisse Spiel ...
II.
1. Die Ausgestaltung und Unterteilung des Studienplatzvergabesyst ...
a) Die Vorabquoten sieht der Gesetzgeber für Härtef&aum ...
b) Auch die Aufteilung der Hauptquoten begegnet keinen verfassung ...
2. Keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt es, wenn der ...
a) Mit einer Vergabe der Studienplätze nach Maßgabe de ...
aa) Untersuchungen belegen, dass die Abiturnote eine hohe Aussage ...
bb) Die Aussagekraft der Abiturnote kann allerdings durch Fehlent ...
cc) Auch wegen möglicher föderaler Unterschiede der Sch ...
b) Demgegenüber ist im Rahmen der zentralen Studienplatzverg ...
aa) Der in Landesrecht überführte Staatsvertrag 2008 ge ...
bb) Dies ist im Rahmen einer zentralen Vergabe von Studienplä ...
cc) Im Ergebnis ist danach Art.  8 Abs.  1 Sätze 2 ...
3. Der Gesetzgeber sieht für weitere 60% der in den Hauptquo ...
a) Die gesetzlichen Vorschriften zum Auswahlverfahren der Hochsch ...
aa) Der Gesetzgeber hat die im Auswahlverfahren der Hochschulen z ...
bb) Nicht mit dem Vorbehalt des Gesetzes vereinbar ist hier jedoc ...
(1) Nicht zu beanstanden sind insoweit allerdings die Rahmenregel ...
(2) Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist auch, dass sich ...
(3) Als verfassungswidrig erweisen sich jedoch die Regelungen des ...
cc) Gegen den Grundsatz des Gesetzesvorbehalts verstoßen di ...
(1) Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Hochschulen, sof ...
(2) Diesen Anforderungen werden die vorgelegten Vorschriften nich ...
(3) Dies führt indes nur zur Beanstandung der landesgesetzli ...
b) Die Ausgestaltung des Verfahrens zur Studienplatzvergabe im Au ...
aa) Die gesetzliche Ortswahlbegrenzung auf sechs Studienorte ist  ...
(1) Die Ortswahlbegrenzung schränkt die Zulassungschancen al ...
(2) Dennoch durfte der Gesetzgeber die Bewerbungsmöglichkeit ...
bb) Grundsätzlich nicht zu beanstanden ist ebenfalls, dass d ...
(1) Der Gesetzgeber ermöglicht den Hochschulen die Durchf&uu ...
(2) Mit der Verfassung nicht vereinbar ist dabei jedoch, dass der ...
(a) Beim Grad der Ortspräferenz handelt es sich um ein Krite ...
(b) Gerechtfertigt ist das Kriterium des Grades der Ortspräf ...
(3) Hiervon ausgehend sind § 32 Abs.  3 Satz 4 HRG sowi ...
cc) Mit dem Recht auf gleiche Teilhabe nicht vereinbar ist weiter ...
(1) Sowohl für das Vorauswahlverfahren als auch für das ...
(2) Durch diese Regelung werden erhebliche Ungleichheiten hingeno ...
(3) Das Außerachtlassen dieser Unterschiede führt zu e ...
(4) Dafür fehlt es an einer Rechtfertigung. ...
(a) Eine Rechtfertigung kann nicht darin gesucht werden, dass ein ...
(b) Der Verzicht auf Mechanismen zum Ausgleich kann auch nicht da ...
(c) Soweit im Gesetzgebungsverfahren zum Hochschulrahmengesetz di ...
(d) Schließlich vermögen auch die Typisierungsbefugnis ...
(5) Zusammenfassend fehlt es für die Ungleichbehandlung, die ...
dd) Für das Auswahlverfahren der Hochschulen bestimmen das H ...
(1) § 32 Abs.  3 Satz 1 Nr.  3 Satz 2 Buchstaben a ...
(2) Das gilt im Wesentlichen sowohl für das Vorauswahlverfah ...
ee) Verfassungswidrig ist schließlich, dass der Gesetzgeber ...
(1) Nach Art.  12 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art.& ...
(2) Der Gesetzgeber muss der begrenzten Aussagekraft der jeweilig ...
(3) Zu der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers gehört es au ...
(4) Diesen Anforderungen genügt die derzeitige Rechtslage ni ...
(a) § 32 Abs.  3 Satz 1 Nr.  3 Satz 2, Abs.   ...
(b) Die Rechtslage genügt den verfassungsrechtlichen Anforde ...
4. Schließlich sieht der Gesetzgeber für einen Anteil  ...
a) Die Bildung einer Wartezeitquote ist an sich verfassungsrechtl ...
aa) Zwar ist das Verstreichen einer Wartezeit für sich genom ...
bb) Gleichwohl ist der Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungser ...
b) Die Zulassung zum Studium der Humanmedizin für einen Teil ...
aa) Der Gesetzgeber darf die Wartezeit nur für einen begrenz ...
bb) Die bisherige Anknüpfung der Wartezeitberechnung an den  ...
cc) Als verfassungswidrig erweist es sich indessen, dass der Gese ...
dd) Für die Wartezeitquote fehlt es schließlich -- ebe ...
III.
1. Der verfassungskräftig festgesetzte Vorrang des Bundesrec ...
a) Da es sich bei dem Hochschulrahmengesetz um fortgeltendes Rahm ...
b) Da den Ländern im Zuge der Föderalismusreform auf de ...
c) Eine Nichtigkeitswirkung kommt dem kollidierenden Bundesrecht  ...
2. Nach diesen Maßstäben kollidiert Landesrecht mit Bu ...
a) Die Regelungen zur Begrenzung der Wartezeit im Berliner Landes ...
b) Auch die vom Wortlaut der abschließenden rahmenrechtlich ...
c) Weitere Kollisionen zwischen dem Hochschulrahmengesetz des Bun ...
d) Demgegenüber ist die Regelung des Landes Berlin (§ 8 ...
D. -- I.
1. Nach allem sind die bundes- und landesgesetzlichen Vorschrifte ...
2. Neben den landesgesetzlichen Bestimmungen, die entsprechende,  ...
3. Hinsichtlich der Ortswahlbegrenzung und der Gestaltung der Aus ...
4. Soweit die schleswig-holsteinische Regelung des § 4 Abs.& ...
5. Soweit die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften zur Stu ...
II.
1. Die bloße Unvereinbarkeitserklärung einer verfassun ...
2. Danach ist im vorliegenden Fall die Beschränkung auf eine ...

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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