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Informationen zum Dokument  BVerfGE 153, 1 - Kopftuch III  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Das Rechtsreferendariat in Hessen wird im Wesentlichen durch d ...
2. Nach Erlass des § 68 Abs. 2 HBG a.F. mehrten sich beim He ...
II.
1. Die Beschwerdeführerin ist deutsche und marokkanische Sta ...
2. Mit Schreiben vom 9. Januar 2017 legte die Beschwerdeführ ...
3. Anlässlich dieses verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens  ...
4. Mit Beschluss vom 12. April 2017 -- 9 L 1298/17.F -- verpflich ...
5. Auf die Beschwerde des Landes Hessen hob der Hessische Verwalt ...
6. Mit Schriftsatz vom 6. Juni 2017 erhob die Beschwerdeführ ...
III.
1. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs greife (i ...
2. Das Kopftuchverbot im Referendardienst verletze sie auch in ih ...
3. Der Beschluss greife in ihr Grundrecht auf Selbstbestimmung, S ...
4. Durch den angegriffenen Beschluss sowie mittelbar durch § ...
IV.
1. Die Hessische Staatskanzlei hält die Verfassungsbeschwerd ...
2. Die Niedersächsische Landesregierung ist der Auffassung,  ...
3. Die Bayerische Staatsregierung hält die Verfassungsbeschw ...
4. Nach Auffassung des Humanistischen Verbands Deutschlands kann  ...
5. Aus der Sicht des Dachverbandes Freier Weltanschauungsgemeinsc ...
6. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten sie ...
7. Das Aktionsbündnis muslimischer Frauen in Deutschland h&a ...
8. Die Evangelische Kirche in Deutschland führt aus, dem Ver ...
9. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hält die Verfas ...
10. Der Zentralrat der Ex-Muslime argumentiert im Ergebnis damit, ...
11. Nach Auffassung des Islamrats für die Bundesrepublik Deu ...
12. Nach Auffassung der Neuen Richtervereinigung ist die Verfassu ...
13. Der Deutsche Richterbund hält die Verfassungsbeschwerde  ...
14. Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichteri ...
15. Dem Senat haben die Akten des Ausgangsverfahrens vorgelegen.  ...
B.
C.
I.
1. Die der Beschwerdeführerin auferlegte und vom Verwaltungs ...
2. Der Eingriff in die Religionsfreiheit ist verfassungsrechtlich ...
a) Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, das ...
b) Als mit der Glaubensfreiheit in Widerstreit tretende Verfassun ...
aa) Das Grundgesetz begründet für den Staat als Heimsta ...
bb) Als weitere verfassungsimmanente Schranke der Religionsfreihe ...
cc) Für die Rechtfertigung eines Kopftuchverbots streitet im ...
dd) Aus Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Art. 20 Abs. 3 GG sowie aus den ...
ee) Nach dem Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutra ...
c) Das normative Spannungsverhältnis zwischen den Verfassung ...
aa) Für die Position der Beschwerdeführerin spricht, da ...
bb) Für die Verfassungsmäßigkeit des streitgegens ...
II.
III.
IV.
V.
1. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verlangt, dass niemand wegen seines Gl ...
2. § 45 Satz 3 HBG enthält eine derart eindeutige Aussc ...
D.
E.
I.
1. Ob die Beschränkung des streitgegenständlichen "Kopf ...
2. Die Übertragung der für richterliche und staatsanwal ...
II.
1. Den Maßstab für die Frage, welche verfassungsrechtl ...
2. Über die von der Senatsmehrheit als maßgebliche Ver ...
3. Eine vor diesem Hintergrund durchgeführte Verhältnis ...
III.
IV.
V.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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