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Informationen zum Dokument  BVerfGE 168, 372 - Direktwahl 2018 – Zwei-Prozent-Sperrklausel  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Stellung des Europäischen Parlaments als Organ der Eu ...
2. Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments folgt dem ...
3. a) Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden se ...
b) Von der in Art. 223 Abs. 1 AEUV vorgesehenen Ermächtigung ...
4. a) Nach Art. 3 Direktwahlakt 2002 dürfen die Mitgliedstaa ...
b) Von dieser Möglichkeit haben derzeit 15 der 27 Mitgliedst ...
c) In Deutschland sah ursprünglich § 2 Abs. 6, spä ...
5. a) Bei der achten Direktwahl zum Europäischen Parlament a ...
b) An der neunten Direktwahl zum Europäischen Parlament am 2 ...
c) Die Arbeit des Europäischen Parlaments ist einerseits gep ...
6. a) Am 11. November 2015 nahm das Europäische Parlament au ...
b) Am 13. Juli 2018 beschloss der Rat der Europäischen Union ...
c) Dem Beschluss des Rates vom 13. Juli 2018 haben mittlerweile 2 ...
d) Mit Schreiben vom 10. März 2023 leitete die Bundesregieru ...
II.
1. Die Antragstellerin und der Beschwerdeführer halten ihre  ...
a) Die Antragstellerin erklärt, als politische Partei im Sin ...
b) Der Beschwerdeführer hält seine Verfassungsbeschwerd ...
2. Die Anträge in der Hauptsache seien jeweils begründe ...
a) Das Zustimmungsgesetz sei am Maßstab des Grundgesetzes,  ...
b) Das Zustimmungsgesetz sei bereits formell verfassungswidrig. D ...
c) Das Zustimmungsgesetz sei auch materiell verfassungswidrig. Es ...
aa) Die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäis ...
(1) Die Gleichheit der Wahl folge für Wahlen zum Europä ...
(2) Nach diesen Maßstäben sei eine Sperrklausel von we ...
bb) Das Zustimmungsgesetz verstoße auch gegen den Subsidiar ...
3. Die Anträge im Verfahren des vorläufigen Rechtsschut ...
III.
1. Der Deutsche Bundestag beantragt, den Antrag im Organstreitver ...
a) Zum Rechtsetzungsverfahren auf der Ebene der Europäischen ...
b) Der Antrag in der Hauptsache im Organstreitverfahren sei unzul ...
aa) Die Antragstellerin habe die Möglichkeit eines Subsidiar ...
bb) Auch die Identitätsrüge genüge nicht den proze ...
c) Hilfsweise werde darauf hingewiesen, dass der Antrag unbegr&uu ...
aa) Die Union könne sich mit Art. 223 Abs. 1 AEUV auf eine R ...
bb) Auf Unionsebene sei ein äquivalenter Schutz der Wahlrech ...
cc) Auch die Identitätsrüge dringe nicht durch. Es gen& ...
d) Zu dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Orga ...
e) Im Hinblick auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren führt  ...
2. Die Bundesregierung führt aus, die Anträge im Organs ...
a) Die Vereinheitlichung des europäischen Wahlrechts sei als ...
b) An welchen rechtlichen Maßstäben der Beschluss zum  ...
c) Die Anträge im Organstreit- und Verfassungsbeschwerdeverf ...
d) Die vorgetragenen Subsidiaritätseinwände seien nicht ...
e) Nicht substantiiert sei auch der Vortrag zu Verfahrensfehlern  ...
f) Jedenfalls seien die Anträge unbegründet. Durch das  ...
IV.
V.
B.
I.
1. Bei dem Gesetz zur Zustimmung zum Direktwahlakt 2018 handelt e ...
2. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerka ...
II.
III.
1. Antragsteller im Organstreitverfahren (vgl. § 23 Abs. 1 S ...
2. Nach diesen Maßstäben fehlen der Antragstellerin un ...
a) aa) Gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG wirkt die Bundes ...
bb) Das Zustimmungsgesetz zum Direktwahlakt 2018 unterfällt  ...
b) aa) Das Bundesverfassungsgericht prüft die Einhaltung des ...
bb) Im Rahmen der Identitätskontrolle wacht das Bundesverfas ...
cc) Die dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltenen Kontrollbefugn ...
c) Die Antragstellerin und der Beschwerdeführer rügen e ...
aa) Aufgrund des Vortrags der Antragstellerin und des Beschwerdef ...
(1) Soweit die Antragstellerin und der Beschwerdeführer anf& ...
(2) Inwieweit der Subsidiaritätsgrundsatz des Art. 5 Abs. 1  ...
(a) Der Subsidiaritätsgrundsatz gilt für die Ausüb ...
(b) Letztlich kann die Frage der Einordnung der Regelungskompeten ...
(c) Etwas Anderes folgt auch nicht aus dem von der Antragstelleri ...
bb) Soweit die Antragstellerin und der Beschwerdeführer gelt ...
(1) Die Antragstellerin und der Beschwerdeführer verkennen s ...
(a) Nach Art. 23 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG sind  ...
(b) Mit diesem Maßstab setzen sich die Antragstellerin und  ...
(2) Gemessen am Maßstab des Art. 23 Abs. 1 in Verbindung mi ...
(a) Gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG wirkt die Bundesrep ...
(b) Das Recht der Europäischen Union selbst verfügt &uu ...
(aa) Art. 10 Abs. 1 EUV legt der Arbeitsweise der Europäisch ...
(bb) Das Primärrecht der Europäischen Union enthäl ...
(cc) Auch die Stellung der politischen Parteien ist im Primä ...
(dd) Über die Einhaltung dieser primärrechtlichen Bindu ...
(c) Die angeführten unionsrechtlichen Verbürgungen zum  ...
(d) 223 Abs. 1 AEUV ermöglicht die Vereinheitlichung des Eur ...
(aa) Der rechtsvergleichende Befund macht deutlich, dass im natio ...
(bb) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ...
(e) Bei der Gestaltung des Wahlrechts hat der Unionsgesetzgeber d ...
(aa) Der Unionsgesetzgeber hat sich bei dem Direktwahlakt 2018 vo ...
(bb) Nach Art. 223 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 2 AEUV treten Wahlrechtsre ...
d) Soweit die Antragstellerin und der Beschwerdeführer r&uum ...
C.

Bearbeitung, zuletzt am 07.06.2025, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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