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Informationen zum Dokument  BGE 104 Ia 88 - Bündner Informationsrichtlinien  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 4
4.- Die Verfassungsmässigkeit der Richtlinien beurteilt sich vora ...
b) Was die schweizerische Bundesverfassung betrifft, so wird in d ...
Erwägung 5
5.- Die Beschwerdeführer machen sodann geltend, die EMRK und die  ...
a) Art. 10 EMRK begründet keine Informationspflicht der Behörden. ...
b) Was die schweizerische Bundesverfassung anbelangt, so wurde di ...
Erwägung 6
6.- Die Beschwerdeführer II verlangen die Aufhebung von Art. 1 un ...
Erwägung 7
7.- In beiden Beschwerden wird die Aufhebung von Art. 4 der Richt ...
Erwägung 8
8.- Gemäss Art. 7 der Richtlinien bestimmen in den Zuständigkeits ...
Erwägung 9
9.- Gemäss Art. 9 der Richtlinien findet monatlich eine Zusammenk ...
Erwägung 10
Erwägung 11
Erwägung 12
a) Diese Bestimmung bedroht zunächst diejenigen Personen mit der  ...
b) Art. 12 der Richtlinien bedroht auch den Informationsempfänger ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: DFR-Server, A. Tschentscher
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