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Informationen zum Dokument  BVerfGE 52, 277 - Tanzveranstaltungen  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

I.
1. § 4 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffen ...
2. Der Landrat des Kreises Merzig-Wadern hat gegen die Inhaberin  ...
II.
1. Der Gleichheitssatz ist nicht verletzt. ...
2. § 4 Abs. 2 JSchöG verstößt auch nicht geg ...
a) Eine Berufsausübungsregelung ist verfassungsrechtlich zul ...
b) Die zur Prüfung gestellte Vorschrift gehört zur verf ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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