VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 96, 100 - Überstellung auf Wunsch  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsa ...
2. Das Übereinkommen über die Überstellung verurte ...
3. Ergänzende Bestimmungen enthält die Bekanntmachung & ...
II.
1. a) Der Beschwerdeführer zu 1., ein türkischer Staats ...
b) Der Beschwerdeführer rügt mit der Verfassungsbeschwe ...
2. a) Auch der Beschwerdeführer zu 2. beantragte, seine Frei ...
b) Der Beschwerdeführer rügt - im wesentlichen unter Wi ...
3. a) Auch der Beschwerdeführer zu 3., der wegen Betäub ...
b) Der Beschwerdeführer rügt die Verletzung seiner Rech ...
III.
1. Namens der Bundesregierung vertritt das Bundesministerium der  ...
2. Der Generalbundesanwalt ist der Ansicht, die Anwendung des Pro ...
3. Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hält ...
B.
C.
D.
I.
1. a) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rec ...
b) Diese Grundsätze gelten auch, wenn ein Gesetz die Vornahm ...
2. Die Rechtsstellung eines zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten ...
3. Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsa ...
a) Die materielle Regelung der Überstellung eines Verurteilt ...
b) Das Verfahren bei Vollzug des Überstellungsübereinko ...
4. Hieraus folgt auf der Grundlage der dargestellten zweistufigen ...
a) aa) Äußert der Verurteilte gemäß dem &Uu ...
bb) Mit diesem Ergebnis stehen die völkerrechtlichen Erkl&au ...
b) Die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde, ob bei der Be ...
c) Die von der Vollstreckungsbehörde zu treffende Entscheidu ...
II.
1. An diesem Maßstab gemessen, können die gerichtliche ...
2. Gemäß § 95 Abs. 1 BVerfGG ist die Verletzung d ...
E.

Bearbeitung, zuletzt am 04.12.2024, durch: A. Tschentscher
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).