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Informationen zum Dokument  BVerfGE 23, 353 - Breitenborn-Gelnhausen  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Main) ist eine Klage der ...
2. Die Gemeinde Breitenborn AW ist eine kleine Gemeinde; sie hatt ...
II.
1. Die gesetzliche Vorschrift über die Vorbelastungsregelung ...
2. Die Gemeinden hätten auf die Mehrzahl der für die Um ...
3. Die von der Kammer vertretene Auffassung werde noch besonders  ...
4. Der Vorlagebeschluß enthält eine Anzahl von Tabelle ...
III.
1. Der Hessische Ministerpräsident führt im wesentliche ...
2. Die Äußerung des Bundesministers der Finanzen entsp ...
IV.
1. Der Streit über die Abgrenzung des Kernbereichs der Selbs ...
a) Gegen Art. 105 Abs. 2 Nr. 3 GG verstoße eine landesgeset ...
b) Auch Art. 106 Abs. 6 Satz 3 GG sei verletzt. ...
2. § 14 Abs. 2 Nr. 1 Hess.FAG sei überdies mit Art. 3 G ...
V.
B.
1. Die Hessische Landesverfassung enthält in Art. 137 eine,  ...
2. Das vorlegende Gericht hat dargetan, daß seine Entscheid ...
C.
I.
1. Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet den Gemeinden und Gemeind ...
2. Die Landkreise, die ursprünglich - in Preußen als l ...
3. Das vorlegende Gericht verkennt dies nicht. Es hält aber  ...
II.
1. Das vorlegende Gericht ist der Ansicht, die hessische Vorbelas ...
a) Wie schon erwähnt, sind die Kreise und die kreisangeh&oum ...
b) Ein Umlagesystem bedarf notwendigerweise einer gewissen Schema ...
c) Die Schematisierung bietet auf der einen Seite den Vorteil, da ...
2. Der Landesgesetzgeber hatte sachgerechte Gründe dafü ...
3. Das vorlegende Gericht hält die Vorbelastungsregelung auc ...
III.
1. Die Klägerin im Ausgangsverfahren ist der Ansicht, da&szl ...
2. Die Klägerin im Ausgangsverfahren hält die Vorbelast ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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