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Informationen zum Dokument  BVerfGE 83, 130 - Josefine Mutzenbacher  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die Beschwerdeführerin verlegt seit November 1978 den im  ...
2. a) Anfang Januar 1979 beantragte die Beschwerdeführerin,  ...
b) Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwaltu ...
III.
1. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdefü ...
2. Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesund ...
B.
I.
1. a) Die indizierte Schrift fällt in den Schutzbereich des  ...
b) Daß der Roman möglicherweise zugleich als Pornograp ...
2. Die vorbehaltlose Gewährleistung der Kunstfreiheit schlie ...
a) Schon in seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesverfas ...
b) Der Gesetzgeber durfte ohne Verfassungsverstoß davon aus ...
3. Entscheidet sich der Gesetzgeber dafür, der vorbehaltlos  ...
a) Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Geset ...
c) Diesem Erfordernis ist nicht schon dadurch Rechnung getragen,  ...
d) § 6 GjS, namentlich seine Nummer 3, unterliegt auch im &u ...
4. Bei der Anwendung von § 6 GjS haben Bundesprüfstelle ...
a) Die angegriffenen Entscheidungen sind nicht allein daraufhin z ...
b) Wie oben dargelegt, müssen die vorbehaltlos gewährle ...
c) Die angegriffenen Entscheidungen werden den verfassungsrechtli ...
5. Sämtliche Entscheidungen sind danach aufzuheben. Welches  ...
II.
1. Die Besetzung der Bundesprüfstelle ist allerdings nicht s ...
a) Die Beisitzer aus den in § 9 Abs. 2 GjS genannten Bereich ...
b) Die Betrauung von Personen, die nicht in einem öffentlich ...
c) Die in § 9 Abs. 2 GjS getroffene Auswahl der Bereiche, au ...
d) Die zu beteiligenden Kreise sind auch in § 9 Abs. 2 GjS h ...
2. Der parlamentarische Gesetzgeber hat jedoch wesentliche Fragen ...
b) Nicht zu beanstanden ist allerdings, daß der Gesetzgeber ...
c) Das Verfahren zur Auswahl der Gruppenbeisitzer ist gesetzlich  ...
3. Bis zu einer Neuregelung, längstens bis zum Jahresende 19 ...
III.
1. Das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG) wird nicht verletzt ...
2. Die Rüge, der Bundesprüfstelle sei unter anderem unt ...
3. Die Indizierung des Taschenbuchs verstößt auch nich ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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