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Informationen zum Dokument  BVerfGE 90, 263 - Ehelichkeitsanfechtung  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Ein Kind, das in eine Ehe hineingeboren wird, gilt als ehelich ...
2. Die Regelung über das Anfechtungsrecht des Kindes wurde d ...
II.
1. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Urteil, in de ...
2. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdefü ...
III.
IV.
1. Der Bundesminister der Justiz, der sich namens der Bundesregie ...
2. Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat eine Stellungnah ...
B.
C.
I.
1. Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sichert dem E ...
2. Diese Einschränkung ist unverhältnismäßig ...
a) Die ab Eintritt der Volljährigkeit laufende Anfechtungsfr ...
b) Jedenfalls ist die Einschränkung des Rechts auf Kenntnis  ...
aa) Die Regelung hat zur Folge, daß das volljährige Ki ...
bb) Das Interesse an Rechtssicherheit wiegt nicht so schwer, da&s ...
II.
1. Die Gerichte sind gehalten, sich um eine verfassungskonforme A ...
2. Nach diesen Maßstäben ist eine verfassungskonforme  ...
III.
D.
E.

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch: A. Tschentscher
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