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Informationen zum Dokument  BVerfGE 138, 1 - Schulnetzplanung Sachsen  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Träger der allgemein bildenden Schulen im Freistaat Sachs ...
2. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung im Freista ...
II.
III.
1. Die Verfassungsmäßigkeit von § 23a Abs. 1 und  ...
2. Das Verwaltungsgericht ist von der Verfassungswidrigkeit des & ...
a) Die Zuweisung der Schulnetzplanung durch § 23a Abs. 1 Sch ...
b) Die Benehmensregel des § 23a Abs. 3 Satz 1 SchulG versto& ...
3. Eine verfassungskonforme Auslegung hält das Verwaltungsge ...
IV.
1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hält die Vorlage ...
2. Die Sächsische Staatsregierung hält die Vorlage f&uu ...
a) Das Verwaltungsgericht erfülle die Darlegungsanforderunge ...
aa) Das Verwaltungsgericht habe nicht nachvollziehbar dargelegt,  ...
bb) Das Verwaltungsgericht habe auch einen Eingriff in das Selbst ...
(1) Die Schulnetzplanung könne als vorgelagerte Fachplanung  ...
cc) Schließlich hätte das Verwaltungsgericht eine verf ...
b) Die Vorlage sei auch unbegründet. Die Schulnetzplanung na ...
aa) Die Schulnetzplanung habe das Ziel, eine dem öffentliche ...
bb) Ein etwaiger Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie sei je ...
cc) Für die Schulart Mittelschule sei entgegen der Auffassun ...
3. Der Landkreis Görlitz hält die Schulnetzplanung auf  ...
V.
B.
I.
II.
C.
I.
1. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sichert den Gemeinden einen grunds&au ...
a) Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von A ...
b) Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Gemeinden nicht nur di ...
2. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert die kommunale Selbstverwal ...
a) Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung ist Ausdruck der  ...
aa) Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 GG konstituieren die Gemeinden als  ...
bb) Dem Wesen der institutionellen Garantie entsprechend bezieht  ...
b) Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG statuiert ein verfassungsrechtliches  ...
aa) Eingriffe in den von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte ...
(1) Steht der Entzug einer Aufgabe der örtlichen Gemeinschaf ...
(2) Der Gesetzgeber hat die widerstreitenden Belange der Verwaltu ...
(3) Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG konstituiert ein Regel-Ausnahmeverh& ...
bb) Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers findet seine Grenze ...
3. Werden Aufgaben mit relevanter kommunaler Bedeutung auf eine a ...
II.
1. Die Schulträgerschaft für die Schulen, die einen der ...
a) Die Trägerschaft der Gemeinden für die Schulen, die  ...
aa) Die Schulträgerschaft zählt zum historisch gewachse ...
bb) Die durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Schult ...
cc) Das gilt auch für den Freistaat Sachsen (§ 21 Abs.  ...
b) Die Zuständigkeit der Gemeinden für die äu&szli ...
aa) Mit dem in Art. 7 Abs. 5 GG verwendeten, heute kaum noch gebr ...
bb) Die Zuordnung der Hauptschule zur Volksschule im Sinne von Ar ...
c) Der Zuordnung der Schulträgerschaft für Grund- und H ...
2. Die Zuweisung der Schulnetzplanung an die Kreisebene durch &se ...
3. Hinreichende Gründe für die Hochzonung der Schulnetz ...
a) Die in Art. 7 Abs. 1 GG dem Staat zugewiesene Schulaufsicht (a ...
aa) Zur Schulaufsicht im Sinne von Art. 7 Abs. 1 GG zählt di ...
bb) Wie andere Bestimmungen des Grundgesetzes, insbesondere des e ...
cc) Das Spannungsverhältnis zwischen dem aus Art. 7 Abs. 1 G ...
b) Andere Gründe, die eine Hochzonung der Schulnetzplanung f ...
4. Eine Schulnetzplanung auf Kreisebene für die Grund- und M ...
a) Das in § 23a Abs. 3 Satz 1 SchulG vorgesehene Benehmenser ...
b) Im Falle der kommunalen Schulträgerschaft geht es hingege ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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