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Informationen zum Dokument  BVerfGE 12, 205 - 1. Rundfunkentscheidung  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Die Geschichte des Massenkommunikationsmittels "Rundfunk" begi ...
2. a) Die rechtlichen Beziehungen zwischen Reichspost und Program ...
b) Die Programmgesellschaften waren - mit Ausnahme der bayerische ...
3. Im Jahre 1932 wurde die Organisation des Rundfunks weitgehend  ...
4. Im Jahre 1933 wurde der Rundfunk zu einem Instrument nationals ...
II.
1. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurde der Betrieb von Ru ...
3. Die Rundfunkanstalten haben sich zur "Arbeitsgemeinschaft der  ...
III.
1. Die Bemühungen um eine bundesgesetzliche Regelung von Fra ...
2. Bund und Länder haben sich auch bemüht, das Rundfunk ...
3. a) Am 25. Juli 1960 wurde von der Bundesrepublik Deutschland,  ...
b) Aufgabe der Gesellschaft ist "die Veranstaltung von Fernseh- R ...
c) Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, de ...
B. -- I.
1. § 3 des Staatsvertrags sei mit Art. 73 Nr. 7 GG vereinbar ...
2. Durch die Gründung der Gesellschaft habe der Bund gegen d ...
3. Der Bund habe durch die Gründung der Gesellschaft ferner  ...
II.
1. Nach Art. 73 Nr. 7 GG sei der Bund befugt, den Rundfunk als Ga ...
2. Rechte der Länder seien nicht verletzt worden. Die Verans ...
III.
C. - I.
1. Für die Anträge, die von der Freien und Hansestadt H ...
2. Auch der Antrag des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg i ...
a) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß ...
b) Es besteht eine Meinungsverschiedenheit über die Vereinba ...
c) Obwohl der hamburgische Senat § 3 Abs. 1 und Abs. 2 des S ...
d) Entgegen dem Antrag des Senats war aber nicht nur zu prüf ...
II.
D.
I.
1. Nach Ansicht der Bundesregierung ist § 3 Abs. 1 des Staat ...
2. Die durch § 3 Abs. 1 des Staatsvertrags zugunsten des Nor ...
II.
1. Die Auslegung, die die Bundesregierung Art. 73 Nr. 7 GG gibt,  ...
2. a) Nach Art. 73 Nr. 7 GG hat der Bund die ausschließlich ...
b) Der Rundfunk (hier und im folgenden: Hörrundfunk und Fern ...
c) Umfaßt das Fernmeldewesen nach allgemeinem Sprachgebrauc ...
3. Auch aus dem Zusammenhang von Art. 73 Nr. 7 GG mit anderen Vor ...
a) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG kennt den Ausdruck "Rundfunk" und mein ...
b) Das Grundgesetz geht bei der Ordnung der Gesetzgebungskompeten ...
c) Art. 87 Abs. 1 GG bestimmt, daß die Bundespost in bundes ...
4. Die Interessen der Allgemeinheit fordern eine Ordnung des Funk ...
5. Eine historische Interpretation des Ausdrucks Fernmeldewesen f ...
a) Eine gesetzliche Regelung des Rundfunks ist in der Zeit bis 19 ...
b) Die Bundesregierung kann sich also für die "historische P ...
c) Die Zeit von 1933 bis 1945 muß außer Betracht blei ...
d) Die Entstehungsgeschichte des Art. 73 Nr. 7 GG bestätigt, ...
6. Die Kompetenz zur Regelung des Fernmeldewesens nach Art. 73 Nr ...
a) Weitergehende Gesetzgebungsbefugnisse stehen dem Bund für ...
b) Soweit der Bund nach Art. 73 Nr. 7 GG Angelegenheiten des Rund ...
c) Befugnisse zur Regelung des Rundfunks über den Bereich se ...
7. a) Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Fernmeld ...
b) Der Bund muß jedoch den Grundsatz bundesfreundlichen Ver ...
8. Nach Art. 73 Nr. 7 GG steht also dem Bund die Befugnis zu, Err ...
III.
1. Als Vorschriften dieser Art kommen z.B. in Betracht Art. 21 Ab ...
2. Es kann offen bleiben, ob die Zuständigkeiten des Bundes  ...
3. Aus Art. 5 GG kann der Bund keine Zuständigkeiten herleit ...
IV.
V.
VI.
E. - I.
1. a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die für die bundesst ...
b) Die Veranstaltung von Rundfunksendungen gehört in Deutsch ...
c) Zusammenfassend ist festzustellen, daß der Rundfunk in D ...
2. Die Bundesregierung meint, die Erfüllung von Aufgaben der ...
3. Die Bundesregierung meint, das Prinzip des Art. 30 GG - die gr ...
4. a) Die Worte "Post- und Fernmeldewesen" in Art. 73 Nr. 7 GG un ...
b) Die Veranstaltung von Rundfunksendungen gehört dagegen ni ...
c) Die Kompetenz zur Regelung des Post- und Fernmeldewesens umfa& ...
d) Die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz für die Veran ...
5. Die Gründung der Deutschland-Fernsehen-GmbH ist nicht des ...
6. a) Die Gründung der Deutschland-Fernsehen-GmbH kann schli ...
b) Eine Kompetenz aus der Natur der Sache ist begründet nach ...
c) Funkwellen halten sich nicht an Ländergrenzen. Insofern z ...
d) Aus der Notwendigkeit nationaler Repräsentation nach inne ...
e) Art. 135 Abs. 4 GG, der bei "überwiegendem Interesse des  ...
II.
III.

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: A. Tschentscher
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