VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 22, 180 - Jugendhilfe  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, das bereits 1953 novelliert  ...
2. Die Fürsorgepflichtverordnung und die Reichsgrundsät ...
II.
1. Zum Gesetz für Jugendwohlfahrt: ...
a) Die Hessische Landesregierung und der Senat der Freien und Han ...
b) Die Städte Dortmund, Darmstadt, Frankfurt/Main und Herne  ...
2. Zum Bundessozialhilfegesetz: ...
a) Die Hessische Landesregierung und der Senat der Freien und Han ...
b) Die Städte Dortmund, Darmstadt, Frankfurt/Main und Herne  ...
III.
1. Zum Gesetz für Jugendwohlfahrt: ...
a) Das Gesetz regle neben der Jugendfürsorge, die sich der g ...
b) Die Vorschriften der §§ 5 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2,  ...
aa) Eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes hierfür  ...
bb) Das Vorrangprinzip greife ferner in die Verwaltungshoheit der ...
cc) Auch das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. ...
dd) Schließlich enthalte das Vorrangprinzip einen unzul&aum ...
ee) Auch Grundrechte seien verletzt. Die Bevorzugung der freien v ...
c) Sowohl die Vorschrift des § 9 Abs. 2 JWG als auch die des ...
d) Mit der Vorschrift des § 12 Abs. 1 und 2 JWG, welche die  ...
e) Die Vorschrift des § 25 Abs. 1 JWG sei mit Art. 83 GG nic ...
2. Zum Bundessozialhilfegesetz: ...
a) Der durch §§ 8 Abs. 2 Satz 2, 10 Abs. 3 Satz 2 und A ...
b) Die Vorschrift des § 73 Abs. 2 und 3 BSHG, die die Mö ...
c) Die Vorschriften des § 96 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2  ...
IV.
1. Zum Gesetz für Jugendwohlfahrt: ...
a) Auch die Jugendpflege falle unter den Begriff der öffentl ...
b) aa) Schon nach § 6 RJWG habe die Förderung der freiw ...
bb) Ein Eingriff in die Verwaltungshoheit der Länder liege n ...
cc) Das Sozialstaatsprinzip gebiete dem Staat, für eine gere ...
dd) Die Selbstverwaltungsgarantie in Art. 28 Abs. 2 GG sei staats ...
ee) Der § 12 Abs. 1 JWG (Jugendhilfe als Selbstverwaltungsan ...
ff) § 5 Abs. 3 JWG sei mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 G ...
c) Die Ermächtigung des § 24 JWG sei schon im Reichsjug ...
d) Die Zuweisung einer Verwaltungskompetenz an die Bundesregierun ...
2. Zum Bundessozialhilfegesetz: ...
a) aa) Die Bestimmungen der §§ 8 Abs. 2 Satz 2, 10 und  ...
bb) Der Bund könne im Rahmen seiner Gesetzgebungszustän ...
cc) Die Selbstverwaltung der Gemeinden als Einrichtung werde durc ...
dd) Das den Hilfesuchenden in § 3 Abs. 2 BSHG eingeräum ...
b) Auch der Angriff gegen § 73 Abs. 2 und 3 BSHG gehe fehl.  ...
V.
B.
C. - I.
1. Das Jugendwohlfahrtsgesetz und das Bundessozialhilfegesetz geh ...
a) Nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz ist es Aufgabe des Jugendamts, ...
b) Das Bundessozialhilfegesetz bestimmt in § 10 Abs. 2 zun&a ...
c) Die Ausführungen der beschwerdeführenden Städte ...
2. Der Bundesgesetzgeber war für den Erlaß der angef&u ...
3. Die Antragsteller behaupteten weiterhin, daß die getroff ...
4. Auch das Sozialstaatsprinzip ist nicht verletzt. Wenn Art. 20  ...
5. Die getroffene Regelung ist auch mit der Selbstverwaltungsgara ...
a) § 5 Abs. 3 Satz 2 JWG, § 10 Abs. 4 und § 93 Abs ...
b) Auch die Förderungs- und Finanzierungspflicht (§ 5 A ...
c) Die in § 7 JWG und in § 10 Abs. 3 Satz 2 BSHG statui ...
6. Die sogenannte Vorrangregelung verletzt schließlich auch ...
II.
1. § 12 Abs. 1 JWG bestimmt, daß die öffentliche  ...
2. a) Die §§ 12 Abs. 2 und 3, 13 bis 16 und 18 JWG enth ...
b) Gegen diese Bestimmungen bestehen keine verfassungsrechtlichen ...
III.
1. Nach § 2 Abs. 2 JWG umfaßt die öffentliche Jug ...
2. a) Die Ermächtigungsvorschrift des § 9 Abs. 2 JWG is ...
b) Dagegen ist die Vorschrift des § 24 JWG, die die Bundesre ...
3. Die Vorschrift des § 25 Abs. 1 JWG ermächtigt die Bu ...
IV.
V.

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: Rainer M. Christmann, A. Tschentscher
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).