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Informationen zum Dokument  BVerfGE 45, 187 - Lebenslange Freiheitsstrafe  Materielle Begründung

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A.
I.
1. § 211 StGB in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Reform  ...
2. In der ursprünglichen Fassung des Reichsstrafgesetzbuchs  ...
II.
1. Anklage und Eröffnungsbeschluß des Ausgangsverfahre ...
2. Nach Auffassung des Schwurgerichts ist bei Gültigkeit des ...
3. Das Schwurgericht hält die zur Prüfung vorgelegte No ...
a) Wissenschaftliche Untersuchungen über Persönlichkeit ...
b) Die lebenslange Freiheitsstrafe habe die völlige Beseitig ...
c) Für den Straftatbestand der vorsätzlichen Tötun ...
d) Ein großer Teil der Bevölkerung und die bisherige R ...
e) Eine Rechtfertigung der lebenslangen Freiheitsstrafe ergebe si ...
III.
1. Die Bundesregierung hält die Auffassung des vorlegenden G ...
a) Ein Verstoß gegen die Würde des Menschen liege nich ...
b) Die lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord verletze weder Art. 1 ...
3. Der Senator für Justiz der Freien und Hansestadt Hamburg  ...
IV.
1. Der 1. Strafsenat weist darauf hin, der Verfassungsgeber habe  ...
2. Der 2. Strafsenat meint, die vom Landgericht vertretene Auffas ...
3. Der 3., 4. und 5. Strafsenat sind der Auffassung, Art. 102 GG  ...
V.
VI.
1. In der Zeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 31. Dezember 1975 ...
2. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die lebenslange Freiheits ...
3. Auf die Frage nach den Erkenntnissen über die Auswirkunge ...
VII.
1. Zu den Fragen der Haftschäden durch den Vollzug der leben ...
a) Professor Dr. Dr. Bresser, der als Mitglied eines Gutachtergre ...
b) Frau Dr. Einsele hat über die Entwicklung von 20 zu leben ...
c) Dr. Stark, dessen Erfahrungen und Erkenntnisse sich auf insges ...
d) Professor Dr. Rasch hatte zur Vorbereitung seines Gutachtens i ...
2. Als Sachverständige zur Frage der präventiven Wirkun ...
a) Professor Dr. Müller-Dietz hat die Ansicht vertreten, die ...
b) Professor Dr. Kaiser ist bei der Auswertung der bisher vorlieg ...
3. Zu Fragen der tatbestandlichen Ausgestaltung des § 211 St ...
a) Professor Dr. Jescheck hat u.a. ausgeführt: ...
b) Professor Dr. Arzt ist zu dem Ergebnis gekommen, der Mord unte ...
c) Vorsitzender Richter am Landgericht Bertram hat berichtet, die ...
d) Leitender Ministerialrat Staiger, der lange Zeit als Vorsitzen ...
4. Zur Frage der Vorteile und Nachteile des Gnadenverfahrens und  ...
a) Professor Dr. Triffterer hat vor allem die Nachteile des derze ...
b) Professor Dr. Müller-Dietz hat dargelegt, das Gnadenverfa ...
VIII.
B.
1. Das Schwurgericht hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage v ...
2. § 211 StGB ist nachkonstitutionelles Recht und unterliegt ...
C.
I.
1. Die lebenslange Freiheitsstrafe stellt einen außerordent ...
2. Die lebenslange Freiheitsstrafe gehört seit altersher zum ...
3. In den Verhandlungen des Parlamentarischen Rats lassen sich au ...
4. Mit diesen Feststellungen ist freilich die hier zu klären ...
II.
1. Achtung und Schutz der Menschenwürde gehören zu den  ...
2. Prüft man nach diesen Maßstäben Inhalt und Aus ...
a) Das Landgericht begründet die Verletzung der Menschenw&uu ...
b) Auch die in diesem Verfahren durchgeführte Beweisaufnahme ...
c) Bei einer derartigen Sachlage ist für die verfassungsgeri ...
aa) Die Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe findet ihre ve ...
bb) Nach den getroffenen Feststellungen ist die volle Verbü& ...
d) Die Menschenwürde wird auch dann nicht verletzt, wenn der ...
III.
1. Das Gnadenrecht steht dem Bundespräsidenten, in den L&aum ...
2. Die Nachteile des Gnadenverfahrens haben die Professoren Dr T. ...
3. Auf die Nachteile einer gesetzlichen Regelung der bedingten Au ...
4. a) Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit de ...
b) Demgegenüber greifen die Bedenken gegen eine gesetzliche  ...
5. Aus den dargelegten Erwägungen folgt die verfassungsrecht ...
IV.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit Sinn und  ...
2. Das vorlegende Gericht führt aus, die lebenslange Freihei ...
a) Wenn es oberstes Ziel des Strafens ist, die Gesellschaft vor s ...
aa) Die negativen Gesichtspunkte lassen sich herkömmlicherwe ...
bb) Der positive Aspekt der Generalprävention wird gemeinhin ...
b) Der Strafzweck der negativen Spezialprävention durch Sich ...
c) Die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe widerspri ...
d) Was schließlich die Strafzwecke des Schuldausgleichs und ...
V.
1. Nach dem Schuldgrundsatz, der aus Art. 1 I und Art. 2 I GG (W& ...
2. In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere die Frage, ob  ...
a) In der Rechtswirklichkeit ist die Androhung der lebenslangen F ...
b) Die Mordmerkmale "heimtückisch" und "um eine andere Straf ...
aa) In weitgehender Übereinstimmung mit der Literatur wird u ...
bb) Bei dem Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht geht der Gesetzgeb ...
c) Die Anwendung der so interpretierten Norm des § 211 StGB  ...
VI.
1. Es ist grundsätzlich zunächst Sache des Gesetzgebers ...
2. Daß bei Mord eine strengere Bestrafung als bei anderen T ...
3. Bei alledem wird nicht verkannt, daß die Abgrenzung zwis ...
VII.
VIII.

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch: A. Tschentscher
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