1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerwGE 64, 274 - Sittenwidrigkeit von Peep-Shows
BVerfGE 166, 196 - Gefangenenvergütung II
BVerfGE 158, 131 - Patientenverfügung im Maßregelvollzug
BVerfGE 158, 1 - Ökotox-Daten
BVerfGE 156, 354 - Vermögensabschöpfung
BVerfGE 156, 182 - Rumänien II
BVerfGE 156, 63 - Elektronische Aufenthaltsüberwachung
BVerfGE 154, 17 - PSPP-Programm der EZB
BVerfGE 153, 182 - Suizidhilfe
BVerfGE 153, 1 - Kopftuch III
BVerfGE 152, 68 - Sanktionen im Sozialrecht
BVerfGE 149, 293 - Fixierungen
BVerfGE 144, 20 - NPD-Verbotsverfahren
BVerfGE 140, 317 - Identitätskontrolle
BVerfGE 133, 168 - Verständigungsgesetz
BVerfGE 131, 268 - Sicherungsverwahrung
BVerfGE 130, 1 - Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
BVerfGE 125, 175 - Hartz IV
BVerfGE 123, 267 - Lissabon
BVerfGE 120, 224 - Geschwisterbeischlaf
BVerfGE 117, 71 - Strafrestaussetzung
BVerfGE 116, 69 - Jugendstrafvollzug
BVerfGE 116, 24 - Einbürgerung
BVerfGE 115, 118 - Luftsicherheitsgesetz
BVerfGE 113, 273 - Europäischer Haftbefehl
BVerfGE 113, 154 - Auslieferung IV
BVerfGE 111, 54 - Rechenschaftsbericht
BVerfGE 110, 1 - Erweiterter Verfall
BVerfGE 109, 279 - Großer Lauschangriff
BVerfGE 109, 133 - Langfristige Sicherheitsverwahrung
BVerfGE 105, 135 - Vermögensstrafe
BVerfGE 98, 169 - Arbeitspflicht
BVerfGE 96, 375 - Kind als Schaden
BVerfGE 96, 100 - Überstellung auf Wunsch
BVerfGE 95, 267 - Altschulden
BVerfGE 95, 96 - Mauerschützen
BVerfGE 91, 1 - Entziehungsanstalt
BVerfGE 90, 145 - Cannabis
BVerfGE 89, 315 - Trennscheibe
BVerfGE 88, 203 - Schwangerschaftsabbruch II
BVerfGE 87, 209 - Tanz der Teufel
BVerfGE 86, 288 - Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
BVerfGE 84, 133 - Warteschleife
BVerfGE 82, 60 - Steuerfreies Existenzminimum
BVerfGE 80, 367 - Tagebuch
BVerfGE 75, 1 - Völkerrecht
BVerfGE 73, 206 - Sitzblockaden I
BVerfGE 72, 105 - Lebenslange Freiheitsstrafe
BVerfGE 72, 51 - Bundesrechtsanwaltsordnung
BVerfGE 70, 297 - Fortdauer der Unterbringung
BVerfGE 66, 214 - Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen
BVerfGE 64, 261 - Hafturlaub
BVerfGE 62, 1 - Bundestagsauflösung I
BVerfGE 58, 208 - Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
BVerfGE 54, 100 - Verstrickung in ein Unrechtssystem
BVerfGE 53, 257 - Versorgungsausgleich I
BVerfGE 50, 290 - Mitbestimmung
BVerfGE 50, 205 - Strafbarkeit von Bagatelldelikten
BVerfGE 50, 166 - Ausweisung I
BGHSt 42, 301 - Indirekte Sterbehilfe
4. Zitiert selbst:
BVerfGE 43, 291 - numerus clausus II
BVerfGE 40, 276 - Gesetzliche Grundlage Strafvollzug
BVerfGE 37, 104 - Bonus-Malus-Regelung
BVerfGE 35, 202 - Lebach
BVerfGE 33, 303 - numerus clausus I
BVerfGE 33, 224 - Bauordnungswidrigkeit
BVerfGE 33, 1 - Strafgefangene
BVerfGE 32, 296 - Kranzgeld
BVerfGE 32, 98 - Gesundbeter
BVerfGE 30, 173 - Mephisto
BVerfGE 30, 1 - Abhörurteil
BVerfGE 28, 386 - Kurzzeitige Freiheitsstrafe
BVerfGE 27, 344 - Ehescheidungsakten
BVerfGE 27, 18 - Ordnungswidrigkeiten
BVerfGE 27, 1 - Mikrozensus
BVerfGE 25, 352 - Gnadengesuch
BVerfGE 25, 269 - Verfolgungsverjährung
BVerfGE 22, 180 - Jugendhilfe
BVerfGE 20, 323 - 'nulla poena sine culpa'
BVerfGE 12, 151 - Ehegattenfreibetrag
BVerfGE 11, 126 - Nachkonstitutioneller Bestätigungswille
BVerfGE 9, 167 - Wirtschaftsstrafgesetz
BVerfGE 7, 89 - Hamburgisches Hundesteuergesetz
BVerfGE 6, 389 - Homosexuelle
BVerfGE 6, 32 - Elfes
BVerfGE 2, 266 - Notaufnahme
BGHSt 14, 30 - Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung
BGHSt 9, 385 - Begriff der Heimtücke
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
1. § 211 StGB in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Reform ...
2. In der ursprünglichen Fassung des Reichsstrafgesetzbuchs ...
II.
1. Anklage und Eröffnungsbeschluß des Ausgangsverfahre ...
2. Nach Auffassung des Schwurgerichts ist bei Gültigkeit des ...
3. Das Schwurgericht hält die zur Prüfung vorgelegte No ...
a) Wissenschaftliche Untersuchungen über Persönlichkeit ...
b) Die lebenslange Freiheitsstrafe habe die völlige Beseitig ...
c) Für den Straftatbestand der vorsätzlichen Tötun ...
d) Ein großer Teil der Bevölkerung und die bisherige R ...
e) Eine Rechtfertigung der lebenslangen Freiheitsstrafe ergebe si ...
III.
1. Die Bundesregierung hält die Auffassung des vorlegenden G ...
a) Ein Verstoß gegen die Würde des Menschen liege nich ...
b) Die lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord verletze weder Art. 1 ...
3. Der Senator für Justiz der Freien und Hansestadt Hamburg ...
IV.
1. Der 1. Strafsenat weist darauf hin, der Verfassungsgeber habe ...
2. Der 2. Strafsenat meint, die vom Landgericht vertretene Auffas ...
3. Der 3., 4. und 5. Strafsenat sind der Auffassung, Art. 102 GG ...
V.
VI.
1. In der Zeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 31. Dezember 1975 ...
2. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die lebenslange Freiheits ...
3. Auf die Frage nach den Erkenntnissen über die Auswirkunge ...
VII.
1. Zu den Fragen der Haftschäden durch den Vollzug der leben ...
a) Professor Dr. Dr. Bresser, der als Mitglied eines Gutachtergre ...
b) Frau Dr. Einsele hat über die Entwicklung von 20 zu leben ...
c) Dr. Stark, dessen Erfahrungen und Erkenntnisse sich auf insges ...
d) Professor Dr. Rasch hatte zur Vorbereitung seines Gutachtens i ...
2. Als Sachverständige zur Frage der präventiven Wirkun ...
a) Professor Dr. Müller-Dietz hat die Ansicht vertreten, die ...
b) Professor Dr. Kaiser ist bei der Auswertung der bisher vorlieg ...
3. Zu Fragen der tatbestandlichen Ausgestaltung des § 211 St ...
a) Professor Dr. Jescheck hat u.a. ausgeführt: ...
b) Professor Dr. Arzt ist zu dem Ergebnis gekommen, der Mord unte ...
c) Vorsitzender Richter am Landgericht Bertram hat berichtet, die ...
d) Leitender Ministerialrat Staiger, der lange Zeit als Vorsitzen ...
4. Zur Frage der Vorteile und Nachteile des Gnadenverfahrens und ...
a) Professor Dr. Triffterer hat vor allem die Nachteile des derze ...
b) Professor Dr. Müller-Dietz hat dargelegt, das Gnadenverfa ...
VIII.
B.
1. Das Schwurgericht hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage v ...
2. § 211 StGB ist nachkonstitutionelles Recht und unterliegt ...
C.
I.
1. Die lebenslange Freiheitsstrafe stellt einen außerordent ...
2. Die lebenslange Freiheitsstrafe gehört seit altersher zum ...
3. In den Verhandlungen des Parlamentarischen Rats lassen sich au ...
4. Mit diesen Feststellungen ist freilich die hier zu klären ...
II.
1. Achtung und Schutz der Menschenwürde gehören zu den ...
2. Prüft man nach diesen Maßstäben Inhalt und Aus ...
a) Das Landgericht begründet die Verletzung der Menschenw&uu ...
b) Auch die in diesem Verfahren durchgeführte Beweisaufnahme ...
c) Bei einer derartigen Sachlage ist für die verfassungsgeri ...
aa) Die Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe findet ihre ve ...
bb) Nach den getroffenen Feststellungen ist die volle Verbü& ...
d) Die Menschenwürde wird auch dann nicht verletzt, wenn der ...
III.
1. Das Gnadenrecht steht dem Bundespräsidenten, in den L&aum ...
2. Die Nachteile des Gnadenverfahrens haben die Professoren Dr T. ...
3. Auf die Nachteile einer gesetzlichen Regelung der bedingten Au ...
4. a) Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit de ...
b) Demgegenüber greifen die Bedenken gegen eine gesetzliche ...
5. Aus den dargelegten Erwägungen folgt die verfassungsrecht ...
IV.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit Sinn und ...
2. Das vorlegende Gericht führt aus, die lebenslange Freihei ...
a) Wenn es oberstes Ziel des Strafens ist, die Gesellschaft vor s ...
aa) Die negativen Gesichtspunkte lassen sich herkömmlicherwe ...
bb) Der positive Aspekt der Generalprävention wird gemeinhin ...
b) Der Strafzweck der negativen Spezialprävention durch Sich ...
c) Die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe widerspri ...
d) Was schließlich die Strafzwecke des Schuldausgleichs und ...
V.
1. Nach dem Schuldgrundsatz, der aus Art. 1 I und Art. 2 I GG (W& ...
2. In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere die Frage, ob ...
a) In der Rechtswirklichkeit ist die Androhung der lebenslangen F ...
b) Die Mordmerkmale "heimtückisch" und "um eine andere Straf ...
aa) In weitgehender Übereinstimmung mit der Literatur wird u ...
bb) Bei dem Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht geht der Gesetzgeb ...
c) Die Anwendung der so interpretierten Norm des § 211 StGB ...
VI.
1. Es ist grundsätzlich zunächst Sache des Gesetzgebers ...
2. Daß bei Mord eine strengere Bestrafung als bei anderen T ...
3. Bei alledem wird nicht verkannt, daß die Abgrenzung zwis ...
VII.
VIII.
|