VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 49, 24 - Kontaktsperre-Gesetz  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. - I.
1. Die Beschwerdeführer zu 1), 3) und 5) befanden sich in de ...
2. Am 5. September 1977 wurde in Köln der Präsident der ...
3. In der Annahme, es sei eine Unterstützung der Entfüh ...
4. Am 2. Oktober 1977 trat das vom Bundestag mit Zustimmung des B ...
5. Der Bundesminister der Justiz stellte am 2. Oktober 1977 gem&a ...
6. In Ausführung dieser Feststellung wurde die Kontaktsperre ...
a) Das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz wies am 2. Oktober  ...
b) aa) Durch Verfügung vom 4. Oktober 1977 untersagte die Ju ...
bb) Mit Verfügung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 11. O ...
c) Am 7. Oktober 1977 wurde der Beschwerdeführer zu 5) von d ...
7. a) Am 4. Oktober 1977 stellte der Bundesminister der Justiz ge ...
b) Diese Antragsschrift wurde am 11. Oktober 1977 u.a. wie folgt  ...
8. Durch Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 19 ...
a) Der Bundesminister der Justiz habe zur Überzeugung des Se ...
b) Bei der zweiten der in § 31 Satz 2, erster Halbsatz EGGVG ...
c) Der Senat habe die durch die Feststellung Betroffenen im vorli ...
9. Nach dem Tode Dr. Schleyers nahm der Bundesminister der Justiz ...
II.
1. Die Beschwerdeführer, die eine Verletzung der Art. 1 Abs. ...
a) Das Grundgesetz gestatte nicht, jeglichen Kontakt zwischen ein ...
b) Die Feststellung des Bundesministers der Justiz, deren Best&au ...
2. Die Beschwerdeführerinnen zu 3) und 4) machen weiter gelt ...
3. Die Beschwerdeführer zu 5) bis 7) tragen außerdem v ...
4. Zugleich beantragt der Beschwerdeführer zu 1), ihm fü ...
III.
1. Für die Bundesregierung hat sich der Bundesminister der J ...
a) Die Verfassungsbeschwerden - mit Ausnahme derjenigen des Besch ...
aa) Keiner der Beschwerdeführer habe den Rechtsweg ersch&oum ...
bb) Für die Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer ...
b) Im übrigen seien die Verfassungsbeschwerden unbegrün ...
aa) Das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum ...
bb) Die Anwendung des Gesetzes auf die Beschwerdeführer habe ...
2. Das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz hat sich - namens d ...
3. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat folgende Stel ...
a) Die Verfassungsbeschwerden seien unzulässig, soweit sie s ...
b) Soweit sich die Beschwerdeführerin zu 3) gegen die zeitwe ...
c) Die Beschwerdeführer könnten das Gesetz zur Änd ...
4. Die übrigen eingangs genannten Stellen haben von der Gele ...
IV.
B. - I.
1. Die angegriffenen Maßnahmen richteten sich nicht gegen d ...
2. Dem genügt das Vorbringen der beschwerdeführenden Ve ...
II.
1. a) Eine Feststellung nach § 31 EGGVG und die sie gemä ...
b) Ebenso wie die Feststellung selbst entfaltet nach der gesetzli ...
2. Das Vorbringen der Beschwerdeführer erlaubt die Auslegung ...
3. Können im Falle einer Kontaktsperre erst die konkreten Un ...
4. Die Aufhebung der Kontaktsperre steht der Zulässigkeit de ...
5. Die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerden (&sec ...
C.
I.
1. Das menschliche Leben stellt innerhalb der grundgesetzlichen O ...
2. Der Versuch, den Schutz des Lebens, des Leibes oder der Freihe ...
a) Untersuchungsgefangenen dürfen nach § 119 Abs. 3 StP ...
b) Darüber hinaus können Maßnahmen zur Kontaktunt ...
c) Schließlich bewirkt die Verhängung einer Kontaktspe ...
3. a) Das Grundgesetz verwehrt dem Staat nicht schlechthin, verfa ...
b) Die Regelung in § 31 EGGVG ist das Ergebnis einer derarti ...
c) Staatliche Eingriffe in Grundrechte Dritter sind allerdings ni ...
4. Die angegriffene gesetzliche Regelung steht mit dem Grundsatz  ...
a) aa) Das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes  ...
bb) Es gibt nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand kein Mitt ...
b) Auch die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes erweisen sich als ...
aa) Die Feststellung, daß es geboten sei, "jedwede Verbindu ...
bb) Die Feststellung ist aber nicht nur in sachlicher Hinsicht an ...
cc) Auch die übrigen Regelungen des Gesetzes tragen in geeig ...
c) Die nach dem Gesetz zulässigen Maßnahmen belasten d ...
5. a) Damit trägt das Gesetz zugleich der Bedeutung und Trag ...
b) Der Gesetzgeber hat auch im übrigen die Grenzen, die ihm  ...
aa) Eine Kontaktunterbrechung im Sinne des § 31 EGGVG verlet ...
bb) Die gesetzliche Regelung weist auch keinen Verstoß gege ...
cc) Das Gesetz bewirkt bei den von einer Kontaktsperre im Sinne d ...
6. a) § 31 EGGVG genügt den Anforderungen, welche das P ...
b) Es begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, da&sz ...
c) Es ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz, daß ein Staatsb& ...
d) Damit steht zugleich fest, daß den betroffenen Gefangene ...
7. a) Die Vorschriften der §§ 35, 37 EGGVG gewährl ...
b) Daß der Gefangene vor Stellung eines Antrags nach § ...
8. Ob die Feststellung nach § 31 EGGVG auch Eingriffe in Gru ...
9. Das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum  ...
II.
III.
IV.
V.

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).