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Informationen zum Dokument  BVerfGE 61, 291 - Tierpräparation  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Da dem Bund für den Naturschutz und die Landschaftspflege ...
a) Der Bund erließ am 20. Dezember 1976 das Gesetz übe ...
b) Vor Erlaß der Bundesartenschutzverordnung bestimmte die  ...
2. Das Bundesnaturschutzgesetz enthält in dem erwähnten ...
a) In Nordrhein-Westfalen galt im Zeitpunkt des Vorlagebeschlusse ...
b) Während des Vorlageverfahrens ist das Nordrhein-Westf&aum ...
c) Die nordrhein-westfälische Regelung findet ihre Entsprech ...
3. Der grenzüberschreitende Artenschutz ist bei Vögeln  ...
II.
1. Der Angeklagte des Ausgangsverfahrens, der sich als "anerkannt ...
2. Aufgrund einer Anzeige der Westfälischen Ornithologen-Ges ...
III.
1. Nach Auffassung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, d ...
2. Von den übrigen Bundesländern haben der Hessische Mi ...
3. Der Angeklagte des Ausgangsverfahrens teilt die verfassungsrec ...
4. Der Angeklagte des Ausgangsverfahrens ist stellvertretender Vo ...
5. Der Deutsche Bund für Vogelschutz hält das Verbot f& ...
IV.
B.
I.
II.
C.
I.
1. Dem Vorlagebeschluß liegt die Vorstellung zugrunde, dem  ...
2. Das strittige Besitz-, Verarbeitungs- und Vertriebsverbot ersc ...
3. Wenn sonach auch ein Eingriff in die Freiheit der Berufswahl a ...
a) Formellrechtliche Bedenken gegen die Verfassungsmäß ...
b) Die beanstandete Berufsausübungsregelung hält im wes ...
aa) Ob sich das Besitz-, Verwertungs- und Vertriebsverbot fü ...
bb) Entgegen der Meinung des vorlegenden Gerichts ist das stritti ...
c) Die zuletzt angestellten Erwägungen sprechen bereits daf& ...
II.
1. Wie schon die Naturschutzverordnung aus dem Jahre 1936 hä ...
2. Diese begrenzte Nutzungsmöglichkeit hat der Landesgesetzg ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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