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Informationen zum Dokument  BVerfGE 30, 173 - Mephisto  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
II.
1. Im August 1963 kündigte die Beschwerdeführerin die V ...
2. Auf die Berufung des Klägers gab das Oberlandesgericht de ...
3. Die Revision der Beschwerdeführerin blieb erfolglos. Der  ...
B. -- I.
II.
1. Der Bundesminister der Justiz hat unter Verzicht auf eine absc ...
2. Der Kläger des Ausgangsverfahrens hält die Verfassun ...
C. - I.
II.
III.
1. Der Lebensbereich "Kunst" ist durch die vom Wesen der Kunst ge ...
2. Wie weit die Verfassungsgarantie der Kunstfreiheit reicht und  ...
3. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG garantiert die Freiheit der Betät ...
4. Die Kunst ist in ihrer Eigenständigkeit und Eigengesetzli ...
5. Andererseits ist das Freiheitsrecht nicht schrankenlos gew&aum ...
6. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang mit Recht zur Beurte ...
7. Die Lösung der Spannungslage zwischen Persönlichkeit ...
IV.
1. Die Heranziehung des Art. 2 Abs. 1 GG durch die Gerichte ist,  ...
2. Das Oberlandesgericht als letzte Tatsacheninstanz hat festgest ...
3. Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprec ...
V.
I.
II.
1. Die gebotene Abwägung zwischen den Interessen aus dem Per ...
2. Ein Kunstwerk wie der Roman von Klaus Mann strebt eine gegen&u ...
3. Danach ist im vorliegenden Fall verfassungsrechtlich eine ande ...
4. Darüber hinaus haben Bundesgerichtshof und Oberlandesgeri ...
5. Auch werden durch das Vorwort mögliche nachteilige Wirkun ...
6. Aus diesen Gründen ist eine schwere Beeinträchtigung ...
1. Die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde beruht auf ei ...
2. Die angefochtenen Urteile haben die Einwirkung des Grundrechts ...
3. Eine unmittelbar von Art. 5 Abs. 3 GG ausgehende Prüfung  ...
4. Hilfsweise ist noch folgendes zu bedenken: Auch wenn man entge ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher, Sibylle Perler
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